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Alle Bundespräsidenten von Deutschland: Liste

Staatsoberhaupt

Alle Bundespräsidenten von Deutschland: Von Heuss bis Steinmeier

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    Seit 2017 Bundespräsident: Frank-Walter Steinmeier wurde als erstes Staatsoberhaupt seit Horst Köhler wiedergewählt.
    Seit 2017 Bundespräsident: Frank-Walter Steinmeier wurde als erstes Staatsoberhaupt seit Horst Köhler wiedergewählt. Foto: Ralf Hirschberger, dpa

    Mit der Bundesrepublik Deutschland erwachte 1949 auch das Amt des Bundespräsidenten zum Leben. Dabei handelt es sich um die höchste politische Position im Land, dennoch steht der Bundespräsident in der öffentlichen Wahrnehmung national und international deutlich im Schatten des Bundeskanzlers.

    Das lässt sich simpel erklären: Der Bundespräsident ist in aller Regel nicht in die Tagespolitik involviert. Er ist aber das offizielle Staatsoberhaupt und übernimmt damit eine Funktion mit enorm viel Prestige. Im Folgenden nähern wir uns dem Amt, das vor allem im Berliner Schloss Bellevue ausgeübt wird.

    Alle Bundespräsidenten von Deutschland: Liste

    Derzeit amtiert Frank-Walter Steinmeier als Bundespräsident. Der SPD-Politiker übernahm die Position am 19. März 2017 und wurde am 13. Februar 2022 wiedergewählt. Seine Vorgänger waren:

    • Theodor Heuss (FDP, 12. September 1949 bis 12. September 1959)
    • Heinrich Lübke (CDU, 13. September 1959 bis 30. Juni 1969)
    • Gustav Heinemann (SPD, 1. Juli 1969 bis 30. Juni 1974)
    • Walter Scheel (FDP, 1. Juli 1974 bis 30. Juni 1979)
    • Karl Carstens (CDU, 1. Juli 1979 bis 30. Juni 1984)
    • Richard von Weizsäcker (1. Juli 1984 bis 30. Juni 1994)
    • Roman Herzog (CDU, 1. Juli 1994 bis 30. Juni 1999)
    • Johannes Rau (SPD, 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2004)
    • Horst Köhler (CDU, 1. Juli 2004 bis 31. Mai 2010)
    • Christian Wulff (CDU, 30. Juni 2010 bis 17. Februar 2012)
    • Joachim Gauck (parteilos, 18. März 2012 bis 18. März 2017)

    Nach den Rücktritten von Köhler und Wulff war das Amt jeweils für einige Tage vakant.

    Wie wird der Bundespräsident gewählt?

    Die Wahl des Bundespräsidenten wird im Grundgesetz in Artikel 54 behandelt. Dort heißt es: "Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt." Jedes Mitglied dieser Versammlung kann beim Präsidenten des Bundestages schriftlich Vorschläge einreichen, legt §9 des Gesetzes für die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung fest.

    Zurück zum bereits zitierten Artikel des Grundgesetzes. Dieser erklärt auch: "Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden." So stimmen auch regelmäßig Prominente aus anderen Branchen über den neuen Bundespräsidenten ab.

    Für eine erfolgreiche Wahl wird die absolute Mehrheit der Stimmen benötigt. Dies gilt für die ersten beiden Wahlgänge - sollten alle Kandidaten an dieser Hürde scheitern, reicht im dritten Wahlgang die relative Mehrheit.

    Wie lange kann der Bundespräsident im Amt bleiben?

    Zehn Jahre. Eine Amtsperiode beträgt fünf Jahre, die Wiederwahl wird vom Grundgesetz einmal erlaubt.

    Welche Voraussetzungen gibt es für das Bundespräsidenten-Amt?

    Auch dies regelt Artikel 54 des Grundgesetzes. Dort steht. "Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat."

    Welche Hauptaufgaben hat der Bundespräsident?

    Das Aufgabengebiet ist breitgefächert, oftmals geht es um repräsentative Funktionen. Die Website zum Bundespräsidenten listet Folgendes unter Verweis auf das Grundgesetz auf:

    • Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen (etwa durch öffentliche Auftritte bei Veranstaltungen, durch Reden, durch Staatsbesuche)
    • Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
    • Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten
    • Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter
    • Empfang (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben) der ausländischen Diplomaten
    • Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
    • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister
    • Auflösung des Bundestages
    • Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen
    • Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere
    • Begnadigungsrecht für den Bund
    • Ordensrecht des Bundes
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