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Wohnhaus neben Bauernhof: Rechtsstreit unter Nachbarn im Markt Pöttmes

Pöttmes / Augsburg

Landwirtin klagt gegen Bau eines Wohnhauses im Markt Pöttmes

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    Eine Landwirtin aus dem Gemeindegebiet Pöttmes klagte am Verwaltungsgericht Augsburg gegen ein geplantes Wohnhaus in ihrer Nachbarschaft.
    Eine Landwirtin aus dem Gemeindegebiet Pöttmes klagte am Verwaltungsgericht Augsburg gegen ein geplantes Wohnhaus in ihrer Nachbarschaft. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Eine Landwirtin aus dem Gemeindegebiet Pöttmes ist mit einer Klage gegen ein in ihrer Nachbarschaft geplantes Wohnhaus vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, hatte die Bauherrin einen Bauvorbescheid für zwei Doppelhaushälften beantragt. Das Landratsamt war zu dem Ergebnis gekommen, dass sie unter Auflagen realisierbar seien. Die Klägerin befürchtete Einschränkungen für ihren landwirtschaftlichen Betrieb, den sie auf einem angrenzenden Grundstück führt, durch die geplante Wohnbebauung. Die Kammer wies ihre Klage jedoch ab.

    Das Gericht argumentierte, dass die Bauherrin der Doppelhaushälften ausreichend „architektonische Selbsthilfe“ betreibe und somit keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen zu erwarten seien, so die Gerichtssprecherin. Die Bauherrin muss eine fensterunabhängige Lüftungsanlage einbauen. Unter dieser Auflage wurde 2023 der Bauvorbescheid erteilt.

    Klägerin hält Auflagen für geplantes Wohnhaus für nicht ausreichend

    Dagegen richtete sich der Gerichtssprecherin zufolge die Klage der Landwirtin. Sie hielt die Auflagen für das Wohnhaus für nicht ausreichend – aus Sorge vor Beschwerden der künftigen Bewohner des neuen Wohnhauses.

    Schon vor einigen Jahren hatte sich das Verwaltungsgericht nach Angaben der Gerichtssprecherin mit einem geplanten Bauvorhaben in der Nachbarschaft der Landwirtin befasst. Damals hatte das Landratsamt einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus erteilt. Die Landwirtin klagte dagegen. Das Landratsamt nahm daraufhin den Bauvorbescheid zurück, wogegen wiederum die Bauherrin Klage einreichte. Damals kamen die Beteiligten überein, die Sache vorerst ruhen zu lassen.

    Bauherrin darf Doppelhaushälften bauen, aber nur mit Lüftungsanlage

    Vor drei Jahren beantragte die Bauherrin den Bauvorbescheid für die beiden Doppelhaushälften. Ein Geruchsgutachten ergab der Gerichtssprecherin zufolge, dass der Immissionswert nur auf zwei Seiten des Gebäudes eingehalten werden könne. Auf den beiden anderen hingegen werde er deutlich überschritten. Auf Basis des Geruchsgutachtens kam das Landratsamt zu dem Ergebnis, dass das Bauvorhaben realisierbar ist. Allerdings nur mit der schon erwähnten Lüftungsanlage. Sie muss die Frischluft auf einer Seite des Wohnhauses ansaugen, auf der nicht mit Geruchsbelästigungen zu rechnen ist, und so für die Luftzufuhr sorgen.

    Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Betreiberin des landwirtschaftlichen Hofes ab. Die Kammer habe „keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots zulasten der Klägerin wegen der ,heranrückenden Wohnbebauung‘ an den landwirtschaftlichen Betrieb der Klägerin angenommen“, so die Gerichtssprecherin.

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