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Totschlagprozess am Landgericht Augsburg: Zeugen belasten 58-jährigen Angeklagten

Augsburg/Gundelsdorf

Totschlag-Prozess: Zeugen belasten 58-jährigen Angeklagten

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    Wegen versuchten Totschlags in einer Arbeiterunterkunft im Landkreis Aichach-Friedberg muss sich ein 58-Jähriger vor dem Augsburger Landgericht verantworten
    Wegen versuchten Totschlags in einer Arbeiterunterkunft im Landkreis Aichach-Friedberg muss sich ein 58-Jähriger vor dem Augsburger Landgericht verantworten Foto: Michael Siegel

    Fast schon apathisch sitzt der 58-jährige Bauarbeiter auf der Anklagebank und hört sich die Aussagen der Zeugen an. Diese belasten ihn teilweise schwer. Es wirkt, als würde er das Gesagte zwar zur Kenntnis nehmen, aber mehr auch nicht. Die Dolmetscherin, die neben ihm sitzt und vom Deutschen ins Polnische übersetzt, würdigt er keines Blickes. Der Mann steht wegen versuchten Totschlags vor dem Augsburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Stefan Hauke, legt dem polnischen Staatsbürger zur Last, dass er einen Arbeitskollegen in einer Arbeiterunterkunft im Pöttmeser Ortsteil Gundelsdorf mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll.

    Als erster Zeuge des Verhandlungstages sagte ein Bauarbeiter aus, der ebenfalls in der Arbeiterunterkunft untergebracht war, und dem Opfer nach dem Vorfall erste Hilfe geleistet hat. Der Mann beschrieb zwei Situationen vom Tatabend. Die erste Auseinandersetzung habe sich eine halbe Stunde vor dem Messerangriff an der Küchentür ereignet. Er habe lautes Geschrei gehört und das Opfer habe gerufen: „Ruf die Polizei oder den Rettungsdienst“. Als er daraufhin vom Obergeschoss ins Erdgeschoss kam, habe er das Opfer an der Küchentür gesehen, wie es versuchte, diese zuzuhalten, während der Angeklagte sie von der Küche aus gewaltsam öffnen wollte. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, Franz Wörz, wie dieser Streit zu Ende gegangen sei, konnte der Zeuge keine Antwort mehr geben. „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, antwortete er.

    Zeuge: „Der Angeklagte war mit Blut bespritzt“

    Den zweiten Streit, der etwa eine halbe Stunde später zum Messerangriff geführt haben soll, habe er nur teilweise gesehen. Als er nach lautem Geschrei mit einem weiteren Bewohner die Treppe ins Erdgeschoss hinunterkam, habe er den Angeklagten gesehen, wie er das Opfer von hinten umklammerte und ein Messer in der Hand hielt. Das Opfer habe in die Klinge des Messers gegriffen, um sich zu schützen. Als der Angeklagte den Zeugen entdeckte, habe er losgelassen und gefragt, ob dieser auch Probleme oder Fragen hätte. Auf die Frage von Richter Wörz, ob er sich durch den Angeklagten bedroht gefühlt habe, antwortete der Zeuge: „Ja, das klang schon bedrohlich.“ Das Opfer habe nach dem Angriff sehr stark geblutet und Schnittverletzungen an den Händen und der Brust gehabt. Der 58-Jährige wiederum habe Blutspritzer im Gesicht und auf seiner Kleidung gehabt. Der Zeuge sei dann mit dem Opfer nach oben in dessen Zimmer gegangen, um erste Hilfe zu leisten.

    Ein weiterer Zeuge berichtete, wie der Streit begonnen hat. Er saß mit dem Angeklagten in der Küche beim Essen, als dieser anfing, sich lautstark über den Geschädigten aufzuregen. Dieser schulde ihm noch Geld. Wegen der durchdringenden Stimme des 58-Jährigen sei das Opfer in die Küche gekommen. Es entbrannte ein Streit mit beiderseitigen Beschimpfungen, an dessen Ende das Opfer seine Schulden in Höhe von 50 Euro beglichen haben soll. Darauf kehrte kurz Ruhe ein. Der Geschädigte verließ die Küche. Kurz darauf, so der Zeuge, habe der Angeklagte dann aber erneut begonnen, das Opfer lautstark zu beschimpfen. Der Geschädigte sei dann zurück in die Küche gekommen und der Streit eskalierte.

    Zeuge beschreibt Opfer als „totenblass“

    Der Zeuge ging dann nach eigener Aussage nach draußen, hörte aber kurze Zeit später den Geschädigten von drinnen rufen: „Leg das Messer weg“. Als er ins Haus zurückkehrte, sei dort überall Blut gewesen. Sonst habe er aber nichts gesehen oder gehört. Bei der Polizei hatte sich der Zeute anders geäußert. Richter Wörz bohrte daraufhin nach: „Haben Sie Angst vor dem Angeklagten? Sie äußern sich heute viel vorsichtiger, als bei der Polizei.“ Der Zeuge antwortete nur ausweichend.

    Ein weiterer Bewohner, der zusammen mit dem ersten Zeugen zu dem Streit dazugekommen war, sagte ebenfalls aus. Sein Arbeitskollege sei in sein Zimmer gekommen und habe berichtet, dass es eine Auseinandersetzung gebe und der Angeklagte ein Messer habe. Sie seien dann gemeinsam nach unten gegangen, um die beiden zu trennen. Ein Messer habe er aber nicht gesehen. Richter Wörz hielt dem Zeugen vor, dass er bei der Polizei ausgesagt hätte, dass der Angeklagte nach der Tat versucht hätte, ihn dazu zu bringen, für ihn auszusagen. Der Zeuge konnte sich vor Gericht aber nicht mehr daran erinnern. Die Frustration des Vorsitzenden und seiner beider Beisitzerinnen, war deutlich in ihren Gesichtern zu erkennen. Wieder eine Aussage, die nicht mit den bei der Polizei gemachten Angaben übereinstimmte.

    Vier Zeugen können wenig zur Klärung des Tathergangs beitragen

    Zum Abschluss des Verhandlungstages wurden noch vier weitere Zeugen befragt, die allerdings zum Tathergang nichts sagen konnten. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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