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Flüchtlinge: Was Sportvereine bei der Integration von Flüchtlingen beachten müssen

Flüchtlinge

Was Sportvereine bei der Integration von Flüchtlingen beachten müssen

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    Szenen von der dritten Mannschaft des TSV Friedberg. Die Mannschaft besteht fast ausschließlich aus Asylbewerbern aus dem Senegal und Syrien.
    Szenen von der dritten Mannschaft des TSV Friedberg. Die Mannschaft besteht fast ausschließlich aus Asylbewerbern aus dem Senegal und Syrien. Foto: Peter Kleist (Archivfoto)

    In vielen Gemeinden im Landkreis sind derzeit Flüchtlinge untergebracht. Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Auch der Sport kann bei der Integration helfen. Doch viele Vereine scheuen die Aufnahme von Flüchtlingen in ihr Sportangebot, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie versichert sind. Wir erklären, was Klubs beachten müssen.

    Sind Flüchtlinge versichert, wenn sie ein Sportangebot in einem Verein nutzen?

    Alle Asylbewerber können am Sportangebot eines Vereins teilnehmen und sind dabei versichert. Das gilt laut Barabara Zech von der Bayerischen Sportjugend (BSJ) aber nur für Vereine, die Mitglied eines Landessportbunds sind. „Das sind aber in der Regel die meisten“, sagt die Kreisjugendleiterin des BSJ.

    Was kostet den Vereinen die Sportversicherung für Flüchtlinge?

    Der Versicherungsschutz für Flüchtlinge ist kostenlos. Die Kosten übernimmt der Bayerische Landessportverband (BLSV) für die Vereine, erklärt die Aichacher BLSV-Kreisvorsitzende Brigitte Laske.

    Sind Flüchtlinge krankenversichert?

    Asylbewerber sind nach Informationen des BLSV grundsätzlich krankenversichert oder haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung – auch wenn sie nicht arbeiten oder nur wenig Geld verdienen. In Notfallsituationen, wenn zum Beispiel nach einem Trainingsunfall der Rettungswagen gerufen wird, ist die Kostenübernahme in jedem Fall gewährleistet. Ärzte und Krankenhäuser sind zur Hilfe verpflichtet. Für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, existieren jedoch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts Leistungseinschränkungen. Zum Beispiel für Physiotherapie.

    Wer kommt im Fall eines Unfalls für Schäden auf?

    Die Kosten übernimmt zunächst die Krankenversicherung oder die Gesundheitsversorgung der betroffenen Person. Darüber hinaus sind alle Vereine, die dem BLSV angehören, und deren Mitglieder im Rahmen der Sportversicherung versichert, zusätzlich auch alle Asylbewerber, die am Sportangebot des Vereins teilnehmen über die Sportversicherung für Flüchtlinge. Der Versicherungsschutz gilt auch bei Vereinsveranstaltungen einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs.

    Wie meldet man einen Schaden bei der Versicherung?

    Dazu schreibt der BLSV auf seiner Internetseite: „Hierzu gibt es zwei Formulare zur Unfallschadens- und Haftpflichtschadensmeldung. Wenn es sich um einen Schaden im Rahmen der Sportversicherung für Flüchtlinge handelt, dann sollte der Vereinsverantwortliche auf den Bögen beim Feld ,Mitglied seit‘ mit dem Vermerk ,Flüchtling‘ oder ,Asylbewerber‘.“

    Was muss man beachten, wenn Flüchtlinge am Wettkampfbetrieb teilnehmen möchten?

    Um an offiziellen Wettkämpfen oder Punktspielen teilzunehmen, ist eine Mitgliedschaft in einem BLSV-Verein unumgänglich. Der Klub nimmt den Flüchtling als Mitglied im Verein auf und meldet ihn beim BLSV nach. Hier wird aber nicht von anderen Mitgliedern des Vereins unterschieden und es sind auch Verbandsabgaben notwendig.

    Wie können Flüchtlinge einen Spielerpass bekommen?

    Eine Spielberechtigung muss der Verein bei der Passstelle des Landesverbandes beantragen. Beim Deutschen Fußballverband (DFB) ist ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein „blauer“ Flüchtlingspass, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung erforderlich. Kinder bis zum 9. Lebensjahr müssen beim DFB neben dem Antrag auf Spielberechtigung die Kopie eines Personaldokumentes einreichen. Kinder ab dem 10. Lebensjahr und Erwachsene benötigen laut Vorgaben des Fußball-Weltverbands Fifa zusätzlich einen „internationalen Freigabeschein“, um sicherzustellen, dass weltweit nur eine Spielberechtigung existiert. Der Freigabeschein wird mit dem Antrag auf Spielberechtigung über den Landesverband beantragt und vom Verband des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellt.

    Dürfen Flüchtlinge zu Auswärtsspielen fahren?

    Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung können problemlos an Auswärtsspielen teilnehmen. Die Residenzpflicht ist seit Ende 2014 weitgehend abgeschafft worden und gilt nun nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts im Bundesgebiet.

    Was muss man bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beachten?

    Minderjährige, die ohne Erziehungsberechtigten nach Deutschland kommen, stehen unter der Obhut des Jugendamtes. Im Falle einer Vereinsmitgliedschaft oder bei der Beantragung eines Spielerpasses muss sich der Verein an den entsprechenden Vormund wenden. In diesem Fall an das Jugendamt.

    Wie viele Flüchtlinge nutzen das Sportangebot im Landkreis?

    Dafür gibt es keine genauen Zahlen. Besonders engagiert in der Flüchtlingsarbeit sind laut der BLSV-Kreisvorsitzenden Brigitte Laske vor allem der TSV Aichach, der TSV Friedberg und der BC Rinnenthal. Die 3. Fußballmannschaft des TSV Friedberg besteht fast ausschließlich aus Flüchtlingen aus dem Senegal und Syrien. Beim TSV Aichach besuchen etwa 50 Flüchtlinge das Sportangebot regelmäßig.

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