Im Mittelpunkt der Sielenbacher Gemeinderatssitzung standen am Mittwochabend die fortschreitenden Planungen für die beiden von den Energiebauern geplanten Solarparks „Beim Mühlfeld“ und „Köpfelholz“. Diese sind nördlich des Weiherbachs in Sielenbach und bei Raderstetten geplant. In der Sitzung ging es um die Reaktionen öffentlicher Stellen auf die Pläne. Unter anderem hat der Regionale Planungsverband eine Erklärung gefordert.
Mirjam Schumm vom Planungsbüro Punctoplan, das zum Unternehmen Energiebauern gehört, stellte die Ergebnisse der bisherigen Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange vor. So verlangten der Regionale Planungsverband und die Regierung von Schwaben in Bezug auf den Solarpark „Beim Mühlfeld“ eine ausführliche Abwägung, warum der Bau in einem landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiet gerechtfertigt sei. Unter mehreren Argumenten verweist die Gemeinde Sielenbach darauf, dass erneuerbare Energien als überragendes öffentliches Interesse festgeschrieben seien und ihnen vorrangiger Belang bei Schutzgüterabwägungen zukomme.
Rosa Lutz fordert einen Entwässerungsgraben für einen Solarpark
Schumm ging auch auf die Bedenken von Rosa Lutz ein, die diese im September geäußert hatte. Lutz hatte damals auf die Notwendigkeit eines Entwässerungsgrabens für den geplanten Solarpark am Köpfelholz hingewiesen. Schumms Antwort lautet, dass Grünland die Wasseraufnahmefähigkeit im Vergleich zu Ackerland erhöhe. Das löste bei Lutz Unverständnis aus: „Das stimmt einfach nicht. Es versickert nicht. Man muss sich das mal anschauen, wenn es regnet.“
Der Gemeinderat beschloss die verschiedenen Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen. Bei „Beim Mühlfeld“ stimmten Rosa Lutz und Andreas Schneider dagegen, beim Köpfelholz war es nur Rosa Lutz.
Die weitere Planung in Bezug auf die beiden Solarparks sieht laut Schumm vor, die maximale Modulhöhe von bisher 3,50 auf fünf Meter anzuheben, um eine allgemeine Beweidung, also auch für Rinder zu ermöglichen. Bisher wäre lediglich eine Schafbeweidung denkbar gewesen. Als sogenannte Agri-Fotovoltaikanlage wäre das Vorhaben unter Umständen förderfähig, weswegen man sich gerne diese Option offen halten wollte.
Diese Aussicht sorgte für Gesprächsstoff im Gremium. Horst Pappenberger hätte die Entscheidung gerne noch aufgeschoben, während Jürgen Oswald interessierte, was die anderen Träger öffentlicher Belange von den höheren Modulen halten. Das Gremium war sich einig, nicht vorschnell zustimmen zu wollen. Man einigte sich schließlich auf einen Beschluss (mit drei Gegenstimmen) unter Vorbehalt und mit der Aussicht darauf, im Zweifel selbst eine Stellungnahme einzureichen. Franz Moser regte an, dass die beiden geplanten Solarparks notfalls auch getrennt voneinander behandelt werden könnten, wenn sich herausstellt, dass die Modulhöhe von fünf Metern bei einem Solarpark problematischer wäre als beim anderen. Andreas Schneider warf ein, dass auch die Gegebenheiten vor Ort besichtigt werden müssten vor einer endgültigen Entscheidung.