Wenige Wochen vor Weihnachten ist ein Angeklagter aus dem nördlichen Landkreis-Aichach-Friedberg wegen einer Schlägerei bei einer Firmenweihnachtsfeier im Jahr 2023 in zweiter Instanz erneut verurteilt worden. Im Juni hatte das Amtsgericht Aichach eine Geldstrafe von 6500 Euro gegen den damals 35-Jährigen verhängt. Nun verhandelte das Landgericht Augsburg erneut.
Was Ende vergangenen Jahres bei der Firmenweihnachtsfeier passierte, war wenig besinnlich. Der Angeklagte fühlte sich von einem Arbeitskollegen provoziert und verpasste ihm einen Kopfstoß. Später schlug er mit den Fäusten auf ihn ein. Das alles gab er vor der Verhandlung am Aichacher Amtsgericht zu. Gegen den Strafbefehl über 9000 Euro (150 Tagessätze zu je 60 Euro) wegen Körperverletzung legte er trotzdem Einspruch ein. So kam es zur Gerichtsverhandlung.
Angeklagter: „Gefühlt hat die halbe Belegschaft über mich gelacht“
Bei der Feier sorgten Fotos einer Comicfigur, die offenbar dem Angeklagten ähnelt, für Erheiterung unter den Arbeitskollegen. Als ein 29-jähriger Kollege die Bilder herumzeigte, fühlte sich der 35-Jährige provoziert, weil „gefühlt die halbe Belegschaft über mich gelacht hat“. Er habe nicht verstanden, warum der 29-Jährige ihn lächerlich machte, sagte der Angeklagte im Juni vor dem Amtsgericht aus. Er beschrieb die Situation als „hitzig und laut“. Er habe versucht, dem Kollegen aus dem Weg zu gehen.
Der 35-Jährige hatte bis dahin nach eigener Aussage acht bis neun Bier und mehrere Schnäpse getrunken. Vor dem Amtsgericht Aichach sagte er: „Durch den ganzen Alkohol, den ich getrunken hatte, konnte ich die Situation nicht reflektieren und habe mich zu einem Kopfstoß hinreißen lassen.“ Er habe seinen Kollegen nicht verletzen wollen, beteuerte er. Der Angeklagte entschuldigte sich mehrmals bei dem Kollegen. Mit den Faustschlägen hatte er ihm dem Bericht der Notaufnahme zufolge eine Schädelprellung, mehrere Platzwunden am Kopf, darunter eine klaffende Wunde über dem Auge, und mehrere Blutergüsse zugefügt.
Noch Monate nach der Schlägerei ist im Gesicht des Kollegen eine Narbe zu sehen
Der Kollege bestätigte vor Gericht, dass er bei der Feier die Bilder herumgezeigt hatte. Der Angeklagte habe ihm daraufhin ohne Vorwarnung in den Bauch geschlagen. Als beide gegen Mitternacht wieder aufeinandertrafen, habe ihn der Angeklagte „am Hals gepackt und dann habe ich schon eine Kopfnuss bekommen“. Es folgten mehrere Faustschläge. Er berichtete – über die Verletzungen aus dem Bericht der Notaufnahme hinaus – von einer geschwollenen Nase, einer offenen Lippe und einem abgebrochenen Zahn. Zwei Wochen war er nach dem Vorfall krankgeschrieben. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm er nicht an. Auch das Schmerzensgeld von 1500 Euro, das der Angeklagte schriftlich angeboten hatte, lehnte er ab.
Staatsanwältin Melanie Ostermeier plädierte für eine Geldstrafe von 6500 Euro (130 Tagessätze zu je 50 Euro). Verteidiger Bernhard Prediger hielt „maximal 90 Tagessätze“ für angemessen. Er wies darauf hin, dass auch sein Mandant erhebliche Verletzungen davongetragen habe. Richter Axel Hellriegel verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 6500 Euro. Dabei habe er die vorangegangene Provokation „stark berücksichtigt“, sagte der Richter. „Sonst wären wir im Freiheitsstrafenbereich.“ Allein die Narbe, die prominent im Gesicht des Kollegen zu sehen sei, sei eine ganz erhebliche Strafverschärfung, betonte Hellriegel.
Landgericht Augsburg verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 5400 Euro
Vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Augsburg fand nun die Berufungsverhandlung statt. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte, wurde der Angeklagte wie schon in erster Instanz wegen Körperverletzung verurteilt. Allerdings fiel das Strafmaß niedriger aus: Das Landgericht verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen à 60 Euro, also 5400 Euro. Damit liegt die Geldstrafe nicht nur deutlich unter dem ursprünglichen Strafbefehl von 9000 Euro. Sondern der Mann gilt auch gerade noch als nicht vorbestraft. Dem Gerichtssprecher zufolge ist die Entscheidung rechtskräftig.
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