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Schiltberg/Augsburg: Urteil nach tödlichem Unfall bei Allenberg ist weiterhin nicht rechtskräftig

Schiltberg/Augsburg

Urteil nach tödlichem Unfall bei Allenberg ist weiterhin nicht rechtskräftig

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    Das Urteil im Prozess gegen den Fahrer und Beifahrer nach dem tödlichen Unfall bei Allenberg an Ostern ist weiterhin nicht rechtskräftig.
    Das Urteil im Prozess gegen den Fahrer und Beifahrer nach dem tödlichen Unfall bei Allenberg an Ostern ist weiterhin nicht rechtskräftig. Foto: Erich Echter (Archivbild)

    Im Oktober hat das Amtsgericht Augsburg den 29 Jahre alten Fahrer wegen Unfallflucht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung – Bewährungszeit drei Jahre – verurteilt. Der Beifahrer, der 28 Jahre alte Bruder, wurde freigesprochen. Noch im Gerichtssaal verkündete der Vertreter der Nebenklage, Manfred Plautz, Rechtsmittel einzulegen. Daran hält er weiterhin fest. Zwei Monate nach dem Prozess ist das Urteil deshalb weiterhin nicht rechtskräftig und die juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.

    Tödlicher Unfall bei Allenberg: Gutachten kommt kaum zur Sprache

    In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag kam es zwischen den Schiltberger Ortsteilen Allenberg und Höfarten (Landkreis Aichach-Friedberg) zu dem tragischen Unfall, um dessen Urteil nun gerungen wird. Eine 23 Jahre alte Frau aus Gachenbach (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) starb nach dem Aufprall mit dem Auto, in dem die beiden Brüder in Richtung Freising unterwegs waren. Was für besonders viel Wut und Fassungslosigkeit sorgte: Fahrer und Beifahrer hielten zwar kurz an, flohen aber anschließend, ohne Hilfe zu holen. Sie stellten sich erst Tage später bei der Polizei und kamen damit einer Festnahme zuvor.

    Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht. Doch das unfallanalytische Gutachten ergab, dass der Unfall für den Fahrer möglicherweise unvermeidbar war, unter anderem weil die Frau mitten auf der Straße lief. Bei dem Fahrzeug konnte keine überhöhte Geschwindigkeit festgestellt werden. Auf einen Alkohol- oder Drogeneinfluss beim Fahrer habe es laut Amtsgericht Augsburg keinerlei Hinweise gegeben. Noch vor dem Prozessauftakt ließ die Staatsanwaltschaft deshalb die Anklage wegen fahrlässiger Tötung fallen.

    Die Obduktion ergab, dass die Frau direkt tot war.
    Die Obduktion ergab, dass die Frau direkt tot war. Foto: Erich Echter

    Vor Gericht kamen die Ergebnisse des Gutachtens dann auch nur am Rande zur Sprache. In seinem Abschlussplädoyer kritisierte Rechtsanwalt Manfred Plautz, der die Eltern der getöteten Frau als Nebenkläger vor Er legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Auch zwei Monate später steht noch nicht fest, wie genau es mit dem Verfahren weitergeht. 

    Prozess in Augsburg: Unklar, ob es Revision oder Berufung gibt

    Weiterhin ist unklar, ob es ein Berufungs- oder Revisionsverfahren geben wird. Wie der Nebenklage-Vertreter mitteilt, habe er das unfallanalytische Gutachten immer noch nicht erhalten. Dem widerspricht das Amtsgericht Augsburg: "Die Akten wurden dem Nebenklage-Vertreter zwischenzeitlich im Rahmen von Akteneinsicht übersandt. Da das unfallanalytische Gutachten Aktenbestandteil ist, müsste dieses dem

    Die Urteilsbegründung ist dagegen bei dem Rechtsanwalt eingegangen, wie beide Seiten bestätigen. Mit der Zustellung Anfang Dezember startet eine Frist von einem Monat, in der die Rechtsmittel begründet werden können. Wird ein Revisionsverfahren – also die Überprüfung von Rechtsfehlern im Urteil – angestrebt, ist eine solche Begründung zwingend erforderlich. Für eine Berufung, bei der sowohl geprüft wird, ob das Gericht die Gesetze korrekt angewandt hat, als auch ob der angenommene Sachverhalt tatsächlich zutrifft, braucht es dagegen nicht zwingend eine Begründung. Bis auf Weiteres ist das Urteil damit weiterhin nicht rechtskräftig.

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