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Rollerfahrer flieht in Aichach vor Polizei: Sturz in Schrobenhausen

Aichach/Schrobenhausen

Rollerfahrer liefert sich in Aichach Verfolgungsjagd mit Polizei

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    In Aichach lieferte sich ein Rollerfahrer eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dabei kracht er beinahe frontal in einen Lastwagen.
    In Aichach lieferte sich ein Rollerfahrer eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dabei kracht er beinahe frontal in einen Lastwagen. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Ein junger Rollerfahrer hat mit einer halsbrecherischen Fahrt durch Aichach versucht, sich einer Kontrolle durch die Polizei zu entziehen – zunächst erfolgreich, doch in Schrobenhausen war Schluss. 

    Wie die Aichacher Polizei am Samstag mitteilte, sollte der 21-Jährige am Freitag gegen 9.45 Uhr an der Flurstraße in Aichach kontrolliert werden. An seinem Roller fehlte das Kennzeichen. Als die Streife der Polizeiinspektion Aichach ihn anhalten wollte, beschleunigte er nach Polizeiangaben und versuchte, mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit zu fliehen. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. 

    Rollerfahrer ist betrunken, steht unter Drogen und hat keine Fahrerlaubnis

    Während der Verfolgungsfahrt kam es noch an der Flurstraße laut Polizei beinahe zum Frontalzusammenstoß zwischen dem Rollerfahrer und einem entgegenkommenden Lastwagen. Der Fahrer des Lastwagens musste stark abbremsen, weshalb die Polizei ihn dringend als Zeuge sucht.

    Anschließend konnte der Fahrer des Rollers den Polizeibeamten zunächst entkommen. Im späteren Verlauf des Tages stürzte er jedoch mit seinem Roller im Bereich Schrobenhausen ohne Fremdeinwirkung. Als die Schrobenhausener Polizei den Unfall aufnahm, stellte sich heraus, dass es sich um den flüchtigen Rollerfahrer aus Aichach handelte. Der 21-Jährige hatte der Polizei zufolge mehr als ein Promille Alkohol im Blut und stand zudem unter Drogeneinfluss. Zudem besaß er keine gültige Fahrerlaubnis. 

    Den 21-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen einer ganzen Reihe von Delikten, darunter Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. (nsi)

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