Im Rehlinger Gemeinderat ging es in seiner jüngsten Sitzung unter anderem um eine Reihe von Bauangelegenheiten. Bei einer Voranfrage für ein Einfamilienhaus an der Bergstraße war für den Rat unklar, ob das Hanggrundstück dem Innen- oder Außenbereich zuzuordnen ist und ob sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt. Die Entscheidung muss das Landratsamt treffen. Der Rat erteilte das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage, dass die Bauherrin den Kanal- und Wasseranschluss zahlen muss.
Rehling
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden