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Prozess in Augsburg: Zigarette wird Aichacher Schmuckdieb zum Verhängnis

Prozess in Augsburg

Zigarette wird Aichacher Schmuckdieb zum Verhängnis

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    Der 22-Jährige bricht im April 2019 in ein Juweliergeschäft in Aichach ein und stellt sich eher ungeschickt an. Warum der Mann nicht zurück ins Gefängnis muss.
    Der 22-Jährige bricht im April 2019 in ein Juweliergeschäft in Aichach ein und stellt sich eher ungeschickt an. Warum der Mann nicht zurück ins Gefängnis muss. Foto: Jakob Stadler (Symbolbild)

    "Wie ein Elefant im Porzellanladen" – so beschreibt Rechtsanwalt Helmut Linck das Verhalten seines Mandanten. Der Angeklagte war Ende April 2019 nachts über ein Fenster in das Juweliergeschäft "Blue Point" am Aichacher Stadtplatz eingebrochen. Dort hatte er Schmuck im Verkaufswert von rund 9600 Euro gestohlen.

    Anschließend rauchte der heute 22-Jährige noch gemütlich zwei Zigaretten am Tatort, der sich nur unweit der Polizeiinspektion Aichach befindet. Anhand der Zigarettenstummel und eines DNA-Abgleichs konnte die Polizei ihn schließlich als Täter ermitteln. Vor dem Amtsgericht Augsburg am Dienstag gestand der Mann die Tat.

    Einbruch in Aichacher Juweliergeschäft: Schmuck statt Bargeld

    "Ich habe in der Spielothek mein ganzes Geld verzockt und am Bankautomaten habe ich nichts mehr bekommen", erklärte der Angeklagte und fügte hinzu: "Ich war auf dem Heimweg, hatte Amphetamine genommen und Bier getrunken. Als ich an dem Juweliergeschäft vorbeigekommen bin, war ich verzweifelt." Über ein Fenster, das er mit dem Fuß aufdrückte, gelangte der Mann in das Geschäft. Dabei richtete er einen Sachschaden von rund 500 Euro an.

    Eigentlich hatte der Angeklagte Bargeld gesucht. Als er keines fand, nahm er zahlreiche Ketten, Ringe und Perlen aus den Vitrinen mit und ging nach Hause. Sein Fahrrad ließ der Mann am Tatort stehen. Viel Ahnung von Schmuck scheint er nicht zu haben, denn die teuren Stücke ließ der Mann im Geschäft zurück, wie die Inhaberin bestätigte.

    Aichacher Schmuckdieb schmeißt Diebesgut in Paar

    Als er am nächsten Morgen aufwachte, wollte er laut eigener Aussage das Diebesgut zurückbringen: "Ich habe aber Angst bekommen. Einen Teil habe ich in die Paar geworfen und bin mit dem Rest nach München gefahren." Dort verkaufte der 22-Jährige das Diebesgut. Rund 2500 Euro soll er dafür bekommen haben. "Ich hatte Geldsorgen, weil ich zuvor meine Arbeit verloren habe, und konnte die Miete nicht bezahlen", so der Angeklagte.

    Zum Verhängnis wurde dem 22-Jährigen ein Erzwingungshaftbefehl in anderer Sache. Der Aichacher war im März und ebenfalls April 2019 in zwei Donutläden in München eingebrochen und hatte zusammen mit einem Komplizen rund 1400 Euro Bargeld aus Tresoren gestohlen. Ein anderes Mal gab er sich als Mitarbeiter des Unternehmens aus, um an die Tageseinnahmen zu kommen – der Betrugsversuch scheiterte allerdings.

    Bei der Festnahme im Mai stellten die Beamten fest, dass er Ähnlichkeit zu dem gesuchten Aichacher Täter aufweist. Ein DNA-Abgleich brachte dann Gewissheit. Nach seiner Festnahme zeigte sich der Angeklagte laut Verteidigung reumütig und schrieb auch einen Entschuldigungsbrief an die Juweliere. Der Mann betonte vor Gericht: "Es tut mir sehr leid. Es war eine blöde Idee und ich war nicht ganz klar. Ich werde den Schaden wiedergutmachen."

    Bewährung statt Gefängnis: Das rettet den Angeklagten in Augsburg

    Richterin Alena Weidemann verurteilte den Mann zu einer Gesamt-Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und schloss sich so der Verteidigung an. Staatsanwältin Lisa Viehweber hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert, allerdings ohne Bewährung. Weidemann begründete ihr Urteil: "Sie sitzen immerhin schon seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Ohne diese Tatsache wäre eine Bewährung nicht möglich gewesen. Das ist hoffentlich ein Warnschuss für Sie." Die Richterin hielt dem Mann auch die Ausführung der Tat zu gute: "Das war dilettantisch und kein geplanter Einbruch. Sonst hätten Sie die wertvolleren Schmuckstücke mitgenommen."

    Die Bewährung ist an strenge Auflagen geknüpft. So muss der 22-Jährige 100 Stunden an gemeinnütziger Arbeit leisten. Außerdem ist er verpflichtet, sich in Beratung bezüglich seiner Drogen- und Spielsucht zu begeben, regelmäßig werden Drogentests durchgeführt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss der Angeklagte den Einkaufswert der Waren von rund 4000 Euro erstatten und trägt die Kosten des Verfahrens. Für den Aichacher waren es nicht die ersten Straftaten. In seiner Jugendzeit wurde er wegen Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie der Erschleichung von Leistungen mehrfach belangt.

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