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Prozess in Aichach: B-300-Baustelle bei Aichach-Klingen: Motorradfahrer stürzt schwer

Prozess in Aichach

B-300-Baustelle bei Aichach-Klingen: Motorradfahrer stürzt schwer

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    Im August 2018 fanden auf der B 300 nahe dem Aichacher Stadtteil Klingen Bauarbeiten statt (siehe Archivbild). Sie wurden einem Motorradfahrer zum Verhängnis.
    Im August 2018 fanden auf der B 300 nahe dem Aichacher Stadtteil Klingen Bauarbeiten statt (siehe Archivbild). Sie wurden einem Motorradfahrer zum Verhängnis. Foto: Erich Echter (Archiv)

    Die linke Schulter zertrümmerte sich ein Motorradfahrer im August 2018 bei einem Sturz auf der Bundesstraße300 nahe Aichach. Er hatte eine Baustelle dort zu spät gesehen, weil sie nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet war. Für die Verkehrssicherheit auf der

    Der 36-Jährige aus dem nördlichen Landkreis hatte gegen einen Strafbefehl von 7200 Euro (90 Tagessätze zu je 80 Euro) wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Unterlassen und fahrlässige Körperverletzung Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zu der Verhandlung.

    Seit Mai 2018 lief die Baustelle auf der Bundesstraße

    Bereits seit Mai 2018 lief die Baustelle auf der Bundesstraße. Immer wieder wurde die Verkehrsführung dem Fortschritt der Arbeiten angepasst. Auf einem Plan des Staatlichen Bauamtes Augsburg war eingezeichnet, wie der 36-Jährige an diesem Tag den Verkehr um die Baustelle nahe der Anschlussstelle Aichach-Süd bei Klingen herumführen sollte.

    Sein Problem: Die Fräsarbeiten an der Bundesstraße waren noch nicht so weit fortgeschritten wie geplant, als er am Morgen dort ankam. Deshalb richtete er eine provisorische Verschwenkung der Verkehrsführung von der rechten auf die linke Fahrspur ein und ließ sich die laut seiner Aussage von der Straßenmeisterei abnehmen.

    Warnbaken standen zu nah vor Baustelle und waren teils unbeleuchtet

    Zusätzlich den Baken, die in einer Entfernung von rund 250 Metern von der Baustelle standen, habe er auch Schilder aufgestellt, die auf eine Fräskante hinwiesen, sagte er aus. Als der Motorradfahrer am kommenden Morgen gegen 5.30 Uhr auf der Bundesstraße fuhr, standen die Warnbaken allerdings nur noch 25 Meter entfernt von der Baustelle und waren zudem teilweise unbeleuchtet.

    Ein 27-jähriger Autofahrer, der hinter dem Motorradfahrer unterwegs war, sagte aus, dass er bei dem Rücklicht vor ihm plötzlich eine schnelle Bewegung und dann Funkenflug gesehen habe. Erst als er sein Fernlicht einschaltete, fiel ihm auf, dass vor ihm eine Baustelle war. Der 27-Jährige sagte: „Sie war nur schwach beleuchtet und kaum zu sehen.“ Von einer „seltsamen Beschilderung“ der Baustelle sprach ein Polizeibeamter.

    Bauleiter kann entscheidende Fragen nicht beantworten

    Wie sich in der Verhandlung herausstellte, hatte der 44-jährige Bauleiter abends seinen Vorarbeiter angewiesen, die Warnbaken „eins zu eins“ zu verschieben. So sei es mit dem Angeklagten vereinbart gewesen, sagte er aus. Auf die Frage von Richter Walter Hell, warum er den notwendigen Abstand von 250 Metern nicht eingehalten habe, konnte der Bauleiter keine Antwort geben. Auch auf Hells Frage, warum er nicht den 36-Jährigen angerufen hatte, blieb er stumm. Ebenso wie sein Mitarbeiter sagte der Bauleiter jedoch aus, dass sie mehr als die beiden Baken, die zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Bundesstraße standen, aufgestellt hatten.

    Der Angeklagte sei zwar nicht aktiv am Aufstellen beteiligt gewesen, habe es aber fahrlässig unterlassen, die Verkehrsführung am Abend zu überprüfen, sagte Staatsanwältin Alisa Starflinger. „Diese Verantwortung kann der Angeklagte nicht delegieren.“ Sie hielt ihm zugute, dass der Bauleiter grob fahrlässig gehandelt habe. Die Staatsanwältin plädierte für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Euro, also 9000 Euro.

    Sein Mandant habe seine Pflichten laut Leistungskatalog erfüllt, sagte Verteidiger Thomas Färber. Er plädierte für einen Freispruch des 36-Jährigen.

    Gericht: Angeklagter wurde „Verantwortung nicht gerecht“

    Nach Überzeugung des Gerichts sei der Angeklagte für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich gewesen, sagte Hell. Mit einem zweiten Besuch am Vormittag auf der Baustelle sei der 36-Jährige „seiner Verantwortung nicht gerecht geworden“. Mit Blick auf das „Mitwirken der Baufirma“ verurteilte der Richter ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro (40 Tagessätze zu je 70 Euro). Sie fiel damit deutlich niedriger aus als der vorherige Strafbefehl.

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