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Pöttmes: Wer die Frist beim Bauzwang verlängern will, muss künftig zahlen

Pöttmes

Wer die Frist beim Bauzwang verlängern will, muss künftig zahlen

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    Wer im Markt Pöttmes beim Bauzwang auf einem von der Gemeinde erworbenen Bauplatz die Frist nicht einhalten kann, kann eine Verlängerung um ein Jahr beantragen. Der Antrag kostet künftig aber etwas.
    Wer im Markt Pöttmes beim Bauzwang auf einem von der Gemeinde erworbenen Bauplatz die Frist nicht einhalten kann, kann eine Verlängerung um ein Jahr beantragen. Der Antrag kostet künftig aber etwas. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Der Pöttmeser Marktgemeinderat hat eine Änderung für Bauherren beschlossen. Verkauft die Marktgemeinde einen Bauplatz, wird im Kaufvertrag in der Regel ein Bauzwang innerhalb von fünf Jahren vereinbart. Wer es nicht rechtzeitig schafft, muss eine Verlängerung beantragen. Die Gemeinde entscheidet dann, ob sie einer Verlängerung zustimmt oder das Grundstück zum einstigen Verkaufspreis zurücknimmt. Künftig kostet der Antrag auf Verlängerung aber etwas.

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