Der Pöttmeser Marktgemeinderat hat eine Änderung für Bauherren beschlossen. Verkauft die Marktgemeinde einen Bauplatz, wird im Kaufvertrag in der Regel ein Bauzwang innerhalb von fünf Jahren vereinbart. Wer es nicht rechtzeitig schafft, muss eine Verlängerung beantragen. Die Gemeinde entscheidet dann, ob sie einer Verlängerung zustimmt oder das Grundstück zum einstigen Verkaufspreis zurücknimmt. Künftig kostet der Antrag auf Verlängerung aber etwas.
Pöttmes