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Pöttmes: Solarparks bei Schnellmannskreuth: Ausschuss hält trotz Kritik an Plänen fest

Pöttmes

Solarparks bei Schnellmannskreuth: Ausschuss hält trotz Kritik an Plänen fest

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    Unter anderem auf diesem Areal soll ein Solarpark entstehen. Es befindet sich östlich der Kreisstraße AIC1, nordwestlich von Schnellmannskreuth.
    Unter anderem auf diesem Areal soll ein Solarpark entstehen. Es befindet sich östlich der Kreisstraße AIC1, nordwestlich von Schnellmannskreuth. Foto: Inge von Wenczowski (Archivbild)

    Die geplanten Solarparks nahe dem Pöttmeser Ortsteil Schnellmannskreuth haben die nächste Hürde genommen: Der Pöttmeser Marktentwicklungsausschuss fällte einstimmig den Billigungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans und für die beiden Bebauungspläne. Zuvor hatte er sich mit grundlegenden Einwänden von Bürgern und Behörden auseinandergesetzt. Davon gab es einige. 

    Wie berichtet, will die Firma Anumar aus Ingolstadt auf mehreren Teilflächen im Norden und Westen von Schnellmannskreuth Freiflächenfotovoltaikanlagen bauen. Einer der beiden Bebauungspläne betrifft ein Gebiet nordwestlich von Schnellmannskreuth ("Kessel"), der andere ("Hochschacht") zwei Areale westlich von Schnellmannskreuth an der Kreisstraße AIC1 und an der Verbindungsstraße von der AIC1 nach Ingstetten. 

    Solarparks sollen insgesamt rund 60 Hektar groß werden

    Die Anlage am Kessel soll nach aktuellem Stand etwa 27,6 Hektar groß werden, die am Hochschacht etwa 34,4 Hektar. Nach früheren Unternehmensangaben, als die vorgesehenen Flächen stellenweise noch einen anderen Zuschnitt hatten, erwartet sich Anumar durch die Solarparks rund um Schnellmannskreuth eine Stromproduktion von circa 70 Megawattstunden. Für die insgesamt gut 60 Hektar großen Solarparks ist eine Ausgleichsfläche mit rund zehn Hektar geplant.

    Unter anderem zwei Bürger machten Einwände gegen die Pläne geltend. Das teilte Bürgermeister Mirko Ketz (CSU) auf Anfrage mit. Einer von ihnen kritisierte, dass wertvolle landwirtschaftlicher Ackerfläche verloren gehe. Auf ihr seien bisher Spargel, Kartoffeln, Getreide und Mais für die Nahrungsmittelproduktion angebaut worden. Je weniger Fläche dafür zur Verfügung stehe, desto mehr Lebensmittel müssten aus anderen Ländern importiert werden. 

    Bürger klagt: Solarparks dieser Größe für Schnellmannskreuth nicht zumutbar

    Landwirte in der Region müssten das Futter für ihre Tiere dann wenig klimaschonend aus größeren Entfernungen holen, so der Bürger weiter. Der Verpächter generiere durch die Solarparks höhere Einnahmen, als wenn er die Flächen Landwirten überlasse. Doch die Pachtpreise für die verbleibenden Landwirte würden so in die Höhe getrieben und das Landschaftsbild zerstört. Solarparks dieser Größe seien für Schnellmannskreuth nicht zumutbar. 

    Die Ausschussmitglieder verwiesen darauf, dass die Gemeinde rund zwei Prozent ihrer Fläche für Solarparks zur Verfügung stelle – nicht nur in Schnellmannskreuth. Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, auch aus der Region, sei weiterhin gegeben. Windkraft solle im Gemeindegebiet ebenfalls genutzt werden können. Es sei nun mal das Ziel, in Deutschland bis 2030 den Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Der Bau von Freiflächenfotovoltaikanlagen müsse primär im ländlichen Raum erfolgen. Das Erscheinungsbild der Landschaft sei heute schon durch Spargelfolien beeinträchtigt.

    Untere Naturschutzbehörde weist auf gefährdete Pflanzenarten hin

    Ein weiterer Bürger bemängelte unter anderem, dass inzwischen Teilflächen für die Solarparks vorgesehen sind, die nicht durch den Gemeinderatsbeschluss von 2023 gedeckt seien. Der Ausschuss hielt jedoch an den Flächen fest. 

    Auch die Untere Naturschutzbehörde meldete sich zu Wort: Die Böden um Schnellmannskreuth stellten eine Besonderheit dar. Sie seien die einzigen bekannten Standorte im Landkreis, auf denen das bayernweit vom Aussterben bedrohte Gelbliche Filzkraut und der seltene Kahle Bauernsenf vorkämen. Diese Arten seien grundsätzlich gefährdet. Daher soll Ketz zufolge bei einem Monitoring vor Ort geklärt werden, ob sie dort tatsächlich noch vorhanden sind. Die Ausgleichsflächen sollten gegebenenfalls so angelegt werden, dass die seltenen Arten dort wieder angesiedelt werden können.

    Unter anderem die Straßenbaubehörde am Landratsamt wies darauf hin, dass von den Solarparks keine Blendwirkung auf die angrenzende Kreisstraße AIC1 ausgehen dürfe. Ein Gutachten war jedoch laut Ketz zu dem Schluss gekommen, dass für den Straßenverkehr keine Blendgefahr bestehe.

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