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Pöttmes: Bürger wünschen sich einen Gehweg zwischen dem SV Echsheim und der Kreisstraße

Pöttmes

Bürger wünschen sich einen Gehweg zwischen dem SV Echsheim und der Kreisstraße

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    Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, fordern Bürgerinnen und Bürger in einem Antrag, einen Gehweg vom Vereinsgelände des SV Echsheim zur Kreisstraße.
    Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, fordern Bürgerinnen und Bürger in einem Antrag, einen Gehweg vom Vereinsgelände des SV Echsheim zur Kreisstraße. Foto: Benjamin Schwärzler (Symbolbild)

    Ein Bürgerantrag beschäftigte die Ratsmitglieder bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Pöttmes. Diese hatten über die Zulässigkeit zu entscheiden. Die erforderlichen Unterschriften von einem Prozent der Wahlberechtigten liegt vor. Da der SV Echsheim zunehmend an Beliebtheit gewinnt und auch viele andere Vereine dessen Sportheim mitbenutzen, beantragten die Initiatoren die Errichtung eines Gehweges zwischen der Kreisstraße und dem Vereinsgelände.

    Die Verkehrslage in diesem Bereich ist in ihren Augen aufgrund der Enge gerade für Fußgänger und Fußgängerinnen nicht ungefährlich. Diese seien dazu gezwungen, bei Kraftfahrzeugverkehr auf einen vorhandenen Grünstreifen auszuweichen. Manfred Riedelsberger sah die Angelegenheit kritisch. Er befürchtete eine Flut von Bürgeranträgen, wenn der vorliegende abgehandelt würde. Er betonte jedoch, dass die Sicherheit auch für ihn Vorrang habe und diese Stelle seines Wissens nach durchaus sehr eng sei.

    Vorschlag im Pöttmeser Gemeinderat: Situation bei einem Ortstermin erkunden

    Auch Manfred Graser sah einen vermehrten Eingang derartiger Anträge bei positivem Beschluss. Schließlich sei die Situation in vielen Ortsteilen ähnlich. Er schlug vor, die Lage bei einem Ortstermin genauer zu begutachten und die Sache bei der nächsten Bauausschusssitzung zu besprechen. Ablehnend stand Xaver Tyroller (CWG) der Angelegenheit gegenüber. Er appellierte an die Eigenverantwortung der Vereine: „Die Gemeinde kann nicht für jeden zuständig sein“, meinte er. Der Beschluss über die Zulässigkeit wurde mit zwei Gegenstimmen aus der CWG angenommen.

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