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Pflegekind aufnehmen: Alle Infos & Voraussetzungen

Aichach-Friedberg

Wie man zu Pflegeeltern wird – und was es zu beachten gibt

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    Grundsätzlich kann jede erwachsene Person Pflegemutter oder -vater werden. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sind beim Jugendamt stets willkommen.
    Grundsätzlich kann jede erwachsene Person Pflegemutter oder -vater werden. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sind beim Jugendamt stets willkommen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Gründe, warum aus Kindern Pflegetöchter oder -söhne werden, gibt es zuhauf. Meist wäre das Kindeswohl gefährdet, blieben die Kinder bei ihren Eltern. Das kann etwa bei körperlicher oder seelischer Misshandlung oder einer starken Vernachlässigung der Kinder der Fall sein. Aber auch Inhaftierung, Krankheit oder Tod der leiblichen Eltern kann dazu führen, dass Kinder anderweitig untergebracht werden müssen. In diesen Fällen springen Pflegeeltern ein. Aber wie kann man Pflegemutter oder -vater werden?

    Laut Jugendamt gibt es im Landkreis Aichach-Friedberg derzeit ungefähr 90 Pflegeeltern, die meisten davon haben bereits ein Pflegekind aufgenommen – und stehen deshalb für ein weiteres Pflegekind meistens nicht mehr zur Verfügung: „Aktuell ist die Anzahl der Menschen im Landkreis, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben, sehr gering.“ Neue Bewerberinnen und Bewerber seien deshalb immer willkommen.

    Anforderungen für Pflegeeltern: Grundsätzlich kann sich jeder Erwachsene bewerben

    „Grundsätzlich kann sich jeder Erwachsene als Pflegevater oder -mutter bewerben“, heißt es vom Jugendamt weiter. Das gelte sowohl für Paare, auch gleichgeschlechtliche, als auch für alleinerziehende Frauen und Männer. Dafür ist zunächst telefonische oder Mail-Kontaktaufnahme mit einem der Sachbearbeiter im Pflegekinderwesen nötig.

    Ansprechpartner im Pflegekinderwesen

    Wer Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes hat, kann sich jederzeit gerne beim Pflegekinderwesen des Jugendamtes Aichach-Friedberg melden, um sich unverbindlich über die Aufnahme eines Kindes zu informieren. Kontakte sind Katrin Bauer (Tel.: 08251/92294; E-Mail: katrin.bauer@lra-aic-fdb.de), Erika Beier (Tel.: 08251/92359; E-Mail: erika.beier@lra-aic-fdb.de) und Sebastian Schramm (Tel.: 08251/92387; E-Mail: sebastian.schramm@lra-aic-fdb.de). (AZ)

    Nach einem Erstgespräch mit zwei Mitarbeitern erhalten Bewerber die notwendigen Unterlagen. Diese beinhalten ein Datenbogen mit Kontaktdaten und Informationen zu Pflegebewerbern, ihrem Familienstand und leiblichen Kindern. Außerdem gibt es einen Fragebogen, der die Pflegebewerber über die Aufnahme eines Pflegekindes informiert und auf dem sie Angaben zu ihren Vorstellungen hinsichtlich eines möglichen Pflegekindes machen können.

    Außerdem benötigt das Jugendamt ein polizeiliches Führungszeugnis, eine ärztliche Stellungnahme zur gesundheitlichen Eignung, einen Nachkommensnachweis sowie einen persönlichen Lebenslauf. Im Anschluss folgt ein Hausbesuch bei den Bewerbern, um die häuslichen Verhältnisse kennenzulernen. Abschließend müssen Bewerberinnen und Bewerber ein zweitägiges Bewerberseminar absolvieren.

    Wie lange die Kinder bei ihren Pflegeeltern unterkommen, unterscheidet sich von Fall zu Fall

    Bei Vollzeitpflege verpflichtet sich das Jugendamt zu einer Pflegegeldzahlung an die Pflegefamilie. Die Höhe der Pauschale setzen die zuständigen Jugendämter fest. Als Orientierung empfehlen der Bayerische Landkreistag und Städtetag 974 Euro für Kinder zwischen null und sechs Jahren, 1104 Euro zwischen sieben und zwölf Jahren und 1276 Euro ab dem 13. Lebensjahr.

    974, 1104, 1276
    Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und Bayerischen Städtetags zur Höhe der Pflegegeldpauschalen nach Altersstufen, in Euro

    Wie lange die Kinder bei ihren Pflegeeltern unterkommen, unterscheidet sich laut Jugendamt von Fall zu Fall. Teilweise sind sie nur für einen begrenzten Zeitraum in Pflegefamilien, bis die Eltern wieder in der Lage sind, sich um sie zu kümmern. „Ebenso kommt es aber auch vor, dass die Pflegekinder, ähnlich wie leibliche Kinder, bei ihren Pflegeeltern bis ins Erwachsenenalter verbleiben“, heißt es weiter.

    In manchen Fällen kommt es auch zu Adoptionen. Ist das Kind volljährig, ist eine Einwilligung der leiblichen Eltern nicht mehr erforderlich. Das ist auch der Grund, warum Adoptionen von minderjährigen Pflegekindern laut Jugendamt nicht üblich sind: Dafür müssen neben dem Kind und den Pflegeeltern auch die leiblichen Eltern zustimmen. „Auch nicht sorgeberechtigte Elternteile müssen bei einer Adoption zustimmen“, antwortet das Jugendamt auf Nachfrage. In den vergangenen drei Jahren sei nur ein solcher Fall begleitet worden.

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