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Aichach: Kurioses Verwirrspiel mit doppeltem Alfa: 58-Jähriger vor Gericht

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Kurioses Verwirrspiel mit doppeltem Alfa: 58-Jähriger vor Gericht

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    Ist wieder bei seiner rechtmäßigen Besitzerin: der Alfa Romeo, den Mitarbeiter einer Werkstatt im Schrobenhausener Ortsteil Sandizell irrtümlich dem Falschen ausgehändigt hatten.
    Ist wieder bei seiner rechtmäßigen Besitzerin: der Alfa Romeo, den Mitarbeiter einer Werkstatt im Schrobenhausener Ortsteil Sandizell irrtümlich dem Falschen ausgehändigt hatten. Foto: Polizei Aichach

    Der doppelte Alfa wird ein Fall fürs Gericht. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 58-jährigen Mann erhoben, der in Schrobenhausen den falschen Alfa aus einer Werkstatt abgeholt und später verkauft hatte. Demnächst wird der Fall am Aichacher Amtsgericht verhandelt.

    Staatsanwaltschaft glaubt nicht an Zufälle

    Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, dass das kuriose Verwirrspiel um das Auto auf Zufällen basierte. Laut Sprecher Matthias Nickolai besteht der „Verdacht auf Unterschlagung und Betrug“. Zudem wird dem 58-Jährigen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

    Im Dezember hatte ein zunächst Unbekannter den silbernen Alfa aus der Werkstatt geholt. Er gehörte aber einer Frau aus Schrobenhausen. Im Januar klärte sich nach einem Presseaufruf der Fall. Ein 46-Jähriger berichtete, er habe den Alfa für 900 Euro von einem 58-Jährigen gekauft. Es war der Mann, der das Fahrzeug aus der Werkstatt abholte. Die Papiere passten nicht zum Auto. Sie gehörten zu einem silbernen Alfa, der auf dem Gelände einer Pöttmeser Autowerkstatt stand.

    Angeklagter: Papiere und Wagen geschenkt bekommen

    Der 58-Jährige gab bei der Polizei an, Papiere samt Wagen von einem Bekannten geschenkt bekommen zu haben, mit der Maßgabe, sich das Auto abzuholen. Das habe er getan – aber bei der falschen Werkstatt.

    An so viele Zufälle glaubt die Staatsanwaltschaft nicht. „So komisch kann’s irgendwie nicht sein“, sagte Nickolai. Deshalb wird dem 58-Jährigen vorgeworfen, den Wagen abgeholt zu haben, „um ihn ohne Berechtigung für sich zu behalten“. Das wäre Unterschlagung, der Weiterverkauf Betrug. Weil der Mann keinen Führerschein hat, muss er sich auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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