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Landkreis Dachau: Erste Asiatische Tigermücke im Landkreis Dachau bestätigt

Landkreis Dachau

Erste Asiatische Tigermücke im Landkreis Dachau bestätigt

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    Im Landkreis Dachau ist erstmals eine asiatische Tigermücke nachgewiesen worden.
    Im Landkreis Dachau ist erstmals eine asiatische Tigermücke nachgewiesen worden. Foto: Ennio Leanza, Keystone, dpa (Symbolbild)

    Im Landkreis Dachau gibt es den ersten bestätigten Nachweis einer Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus). Das teilte das Landratsamt Dachau mit. Entdeckt wurde das Tier in der Gemeinde Karlsfeld. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Dachau wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) über den erstmalig bestätigten Fang der hier nicht heimischen Mückenart informiert.

    Ursprünglich stammt die Asiatische Tigermücke aus Südostasien. Globaler Warenhandel, Tourismus und sich verändernde klimatische Bedingungen tragen der Mitteilung des Landratsamtes Dachau zufolge zu ihrer zunehmenden Verbreitung in Europa bei. Die Asiatische Tigermücke sorgt immer wieder für Gesprächsstoff, da sie grundsätzlich in der Lage ist, Krankheitserreger wie zum Beispiel das Dengue, Zika- oder Chikungunya-Virus durch einen Stich zu übertragen.

    Landratsamt Dachau sieht derzeit keinen Grund zur Besorgnis

    Die Übertragung einer dieser Krankheiten durch eine Asiatische Tigermücke ist in Deutschland allerdings bisher nicht erfolgt. Krankheiten traten bislang nur bei Reiserückkehrern – auch aus dem südlichen Europa – auf. Aus diesem Grund wird das Gesundheitsrisiko, das von der Asiatischen Tigermücke in Deutschland ausgeht, nach Angaben des Landratsamts Dachau derzeit als äußerst gering erachtet. Die Behörde sieht daher keinen Grund zur Besorgnis. Das Gesundheitsamt hat nach eigenen Angaben die Gemeinde Karlsfeld über den Nachweis der Tigermücke informiert. Der Fundort liegt in der Nähe des Landschaftsschutzgebiets Krenmoos.

    Für das vom LGL vorgeschriebene Monitoring werde nun eine Fachfirma beauftragt. Unter anderem werden in einem Umkreis von 200 Metern des Fundortes spezielle Fallen aufgestellt. Mit ihnen wird geprüft, ob es sich bei der Tigermücke um einen Einzelfund oder bereits um eine lokale Population handelt. Entsprechend werden weitere Maßnahmen ergriffen. Für Menschen und alle anderen Tiere geht von den Fallen keinerlei Gefahr aus.

    Wie Menschen die Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke verhindern können

    Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erhalten zeitnah eine Hauswurfsendung mit den wichtigsten Informationen. Diese liegen dann auch im Rathaus Karlsfeld für Interessierte bereit.

    Zusätzlich bittet das Gesundheitsamt einfache Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ausbreitung der Tigermücke zu verhindern. Hierzu zählen – gerade während Hitzeperioden – unter anderem das Abdichten von Regentonnen mit Mückennetzen oder Deckeln sowie das regelmäßige Leeren von Blumenuntersetzern, Gießkannen und sonstigen Wasserpfützen, um „stehende Wasseransammlungen“ zu vermeiden. Denn die asiatische Tigermücke legt ihre Eier bevorzugt in kleinen Wasseransammlungen ab.

    So können Sie die Asiatische Tigermücke erkennen

    Ziel dieser Maßnahmen sei es, die Ausbreitung der asiatischen Tigermücke und damit die langfristig mögliche Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern im Landkreis Dachau zu verhindern, so das Landratsamt. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des LGL zu finden: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/umweltbezogener_gesundheitsschutz/klimawandel_gesundheit/infektionskrankheiten/stechmuecken_monitoring_index.htm.

    Die Asiatische Tigermücke ist – im Gegensatz zu den heimischen Mücken – tagaktiv. Außerdem ist sie deutlich kleiner als heimischen Mücken und passt bequem auf eine Ein-Cent-Münze. Erkennungsmerkmale sind im Internet hier zu finden: https://tiger-platform.eu/de/asiatische-tigermuecke/erkennen/.

    Wer ein Mückenexemplar gesichtet oder erlegt hat, das untypisch oder auffällig erscheint und eine Asiatische Tigermücke sein könnte, kann es dem LGL melden oder enden. Die Adresse lautet: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Landesinstitut für Tiergesundheit II, Sachbereich TG 6.3, Veterinärstr. 2, 85764 Oberschleißheim. (AZ)

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