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Landkreis Aichach-Friedberg : Nach Hochwasser: Heizungstausch wird gefördert

Landkreis Aichach-Friedberg

Nach Hochwasser: Heizungstausch wird gefördert

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    Ein Hausbesitzer läuft durch seinen durch das Hochwasser überfluteten Keller. Für den Tausch defekter Heizungen gibt es jetzt Zuschüsse.
    Ein Hausbesitzer läuft durch seinen durch das Hochwasser überfluteten Keller. Für den Tausch defekter Heizungen gibt es jetzt Zuschüsse. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Wer vom Hochwasser Anfang Juni im Wittelsbacher Land betroffen war, kann für einen Heizungstausch Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen und dabei von Ausnahmeregelungen profitieren. Darauf weist das Landratsamt Aichach-Friedberg in einer Pressemitteilung hin. Hier die Details.

    Mindestnutzungsdauer: Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.

    Klimageschwindigkeitsbonus: Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen eine Erklärung vorhalten, in der sie versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

    Kumulierungsgrenze: Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.

    Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“.

    Kostenlose Vor-Ort-Beratung und Online-Informationsveranstaltung für Betroffene

    Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/809802400 sowie im Internet auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/kostenfreie-energieberatung-fuer-flutopfer-96197 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. Dann werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale am Donnerstag, 18. Juli, von 12.30 bis 13.30 Uhr einen kostenlosen Online-Vortrag zum Thema „Feuchter Keller- was tun?“ an.

    Ob vom Hochwasser geschädigt oder baulich bedingte, dauerhafte Feuchtigkeit, ob durch Kondensation im Sommer, oder Schimmelpilzausfall: Der 45-minütige Vortrag erläutert laut Pressemitteilung die unterschiedlichen Ursachen feuchter Keller und gibt entsprechende Hinweise, was getan werden kann. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung im Internet unter https://join.next.edudip.com/de/webinar/feuchter-keller-was-tun/2039694 erforderlich. (AZ)

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