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Landkreis Aichach-Friedberg: In mehreren Orten im Landkreis müssen frei laufende Katzen kastriert werden

Landkreis Aichach-Friedberg

In mehreren Orten im Landkreis müssen frei laufende Katzen kastriert werden

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    Frei laufende Katzen sollen vor Leid bewahrt werden. Das ist laut Mitteilung das Ziel der Katzenschutzverordnung, die Anfang 2025 im Landkreis Aichach-Friedberg erlassen werden soll.
    Frei laufende Katzen sollen vor Leid bewahrt werden. Das ist laut Mitteilung das Ziel der Katzenschutzverordnung, die Anfang 2025 im Landkreis Aichach-Friedberg erlassen werden soll. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Für Anfang 2025 plant der Landkreis Aichach-Friedberg den Erlass einer Katzenschutzverordnung. Zweck der Regelung sei der Schutz frei lebender Katzen in Gebieten, in denen sie in hoher Anzahl auftreten. Das teilt das Landratsamt mit. Ziel sei es, die Tiere vor Krankheiten, Verletzungen und Unterernährung und damit vor Leid und Schmerzen zu schützen. Die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis wurden laut Mitteilung vorab informiert.

    Wie es weiter heißt, gebe es in Deutschland eine Zunahme „von Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen“. Verlässliche Informationen über die Zahl solcher Tiere existierten nicht. Erhebungen hätten aber gezeigt, dass die Problematik regional unterschiedlich ausgeprägt sei und örtlich begrenzt Handlungsbedarf bestehe. Bei den betroffenen Tieren handelt es sich nach Angaben der Behörde um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Anders als Wildtiere seien diese Tiere nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst, sodass sie häufig Schmerzen oder Leid in erheblichem Ausmaß erfahren müssten.

    Der Landkreis Aichach-Friedberg hat Schutzgebiete in fünf Kommunen festgelegt

    Die Katzenschutzverordnung wird laut Mitteilung im Landkreis in bestimmten Gemeinden oder Ortsteilen, sogenannten Schutzgebieten, zum Tragen kommen. Diese Schutzgebiete hat das Landratsamt auf Basis von Daten festgelegt, die vor Ort aktive Tierschutzorganisationen erhoben haben. Als Schutzgebiete sind vorläufig angedacht: Affing, Aindling und Sielenbach jeweils mit allen Ortsteilen, die Stadt Aichach mit den Stadtteilen Ecknach, Klingen, Gallenbach, Oberbernbach, Oberschneitbach sowie die Gemeinde Dasing mit den Gemarkungen südlich der Bundesautobahn A8.

    In diesen Schutzgebieten gilt laut Landratsamt: Wer eine fortpflanzungsfähige Katze hält, darf dieser keinen unkontrollierten freien Auslauf gewähren, es sei denn, die Katze wird „fortpflanzungsunfähig“ gemacht und mittels Ohrtätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und registriert, beispielsweise bei Tasso oder Findefix. Die Kosten für Kennzeichnung, Registrierung und gegebenenfalls Kastration frei laufender Katzen müssen die Katzenhalter selbst tragen. Bei streunenden Tieren übernehmen in der Regel die Tierschutzorganisationen die Kosten für die Durchführung der Kastrationsmaßnahmen.

    Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Erlass in Kraft. Somit haben betroffene Katzenhalterinnen und Katzenhalter laut Landratsamt ein halbes Jahr Zeit, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. (AZ)

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