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Kühbach: Darf über den Ortsrand hinaus gebaut werden? Gemeinderat ist sich uneinig

Kühbach

Darf über den Ortsrand hinaus gebaut werden? Gemeinderat ist sich uneinig

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    Der Name der Durchgangsstraße im neuen Baugebiet „An der Falterbreite“ steht nun fest.
    Der Name der Durchgangsstraße im neuen Baugebiet „An der Falterbreite“ steht nun fest. Foto: Karl-Heinz Kerscher (Archivbild)

    Geteilter Meinung war der Kühbacher Gemeinderat bei einer Bauvoranfrage. Damit ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Unterbernbach wie geplant gebaut werden kann, müsste die Gemeinde eine sogenannte Ortsabrundungssatzung erlassen. Damit war in der Sitzung am Dienstag eine knappe Mehrheit einverstanden.

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