Wer kann im Wittelsbacher Land wo wie viele Windräder bauen? Das hängt natürlich zuerst einmal davon ab, wo diese Anlagen rechtlich möglich sind. Entscheidend ist dann aber im zweiten Schritt, wem die entsprechenden Grundstücke gehören. Dem Freistaat, der mit dem Staatsforst viele der Waldflächen sein eigen nennt, die infrage kommen, kommt dabei eine besondere Verantwortung zu.
Kommentar