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Kommentar: Nicht mehr zwingend Haftstrafe: Entschärfter Strafrahmen bei Kinderpornos war dringend nötig

Kommentar

Nicht mehr zwingend Haftstrafe: Entschärfter Strafrahmen bei Kinderpornos war dringend nötig

Dominik Durner
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    Die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens Justitia mag zwar blind sein, gerade bei Kinderpornografie sollten Behörden aber nicht wegschauen.
    Die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens Justitia mag zwar blind sein, gerade bei Kinderpornografie sollten Behörden aber nicht wegschauen. Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

    Straftäter gehören bestraft. Das gilt für Diebe, Gewalttäter und vor allem für solche, die Kinderpornografie erstellen, verbreiten, erwerben und/oder besitzen. Da mag es paradox klingen, dass der Schritt, den Strafrahmen für Kinderpornografie herabzusetzen, ein längst überfälliger war. Der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt bezeichnete Justizminister Marco Buschmann (FDP) deshalb sogar als „beliebtesten Politiker in der Kinderporno-Szene“. Dabei eröffnet dieser Schritt dringend nötige Ressourcen, um gravierendere Fälle mit entsprechend harter Hand behandeln und verfolgen zu können.

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