Eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Unfallflucht - so lautete das Urteil des Amtsgerichts Augsburg gegen den Fahrer. Setzt man das ins Verhältnis zu den schlimmen Folgen des Verkehrsunfalls, erscheint die Strafe in der Tat nicht besonders hoch. Nachdem man einen Menschen angefahren hat, keine Erste Hilfe zu leisten oder den Rettungsdienst zu rufen, sondern zu fliehen, ist wohl die schlechteste Art und Weise zu reagieren. Kein Wunder, dass die Emotionen bereits kurz nach dem Unfall hochkochten und dass bis heute insbesondere die Familie der Getöteten schwer mit dem Verlust zu kämpfen hat. Das wird aus den Zeilen deutlich, mit denen sie sich nun zu der juristischen Aufarbeitung geäußert haben.
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