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Justiz: Messerstecherei in Aichach: Verteidiger legt Revision ein

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Messerstecherei in Aichach: Verteidiger legt Revision ein

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    Feuerwehr, Rettungsdienst, Nogtarzt und Polizei eilten im Mai 2018 zu einer Asylunterkunft an der Franz-Beck-Straße in Aichach. Ein Mann hatte dort einen Mitbewohner mit dem Messer angegriffen.
    Feuerwehr, Rettungsdienst, Nogtarzt und Polizei eilten im Mai 2018 zu einer Asylunterkunft an der Franz-Beck-Straße in Aichach. Ein Mann hatte dort einen Mitbewohner mit dem Messer angegriffen. Foto: Claudia Bammer (Archiv)

    Es hätte nicht viel gefehlt, dann wäre im Mai 2018 ein Bewohner einer Aichacher Asylunterkunft gestorben. Ein Mitbewohner hatte ihn nach Überzeugung der achten Strafkammer des Landgerichts Augsburg mit einem Küchenmesser attackiert und lebensgefährlich verletzt. Zwei Notärzte verhinderten seinen Tod. Die Kammer verurteilte den 34-jährigen Angreifer im Februar wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft.Doch das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig.

    Verteidigung legt Revision gegen Urteil ein

    Die Verteidigung hat dagegen Revision eingelegt, wie Sprecher Christian Engelsberger vom Landgericht Augsburg auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte. Damit muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Fall entscheiden.

    Dieser hatte im Mai vergangenen Jahres in Aichach für einiges Aufsehen gesorgt. Anfangs war von einer Streitigkeit die Rede gewesen. Doch als Beamte der

    Arzt spricht im Rückblick von „akuter Lebensgefahr“

    Ein Arzt im Uniklinikum tastete später eine gebrochene Rippe. Der Stich mit dem großen Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge war bis in den Brustkorb gegangen und hatte sich in die Lunge gebohrt. Ein Rettungsassistent und der Arzt sprachen vor Gericht rückblickend von „akuter Lebensgefahr“. Der 36-Jährige schilderte im Gerichtssaal die seelischen und körperlichen Folgen der Attacke. Er hatte einen ganzen Rucksack voller Medikamente dabei, die er seither einnehmen muss.

    Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser sagte zu dem Angeklagten: „Es steht außer Zweifel, dass Sie mit Tötungsvorsatz gehandelt haben.“ Sie räumte mit Behauptungen des Mannes auf, wonach das Opfer ihn mit einer Axt angegriffen habe und versehentlich in das Messer gefallen sei, mit dem er sich habe wehren wollen. Auch seine Vermutung, die Zeugen hätten sich gegen ihn verschworen und ihre Aussagen abgesprochen, bezeichnete Riedel-Mitterwieser als „nicht glaubhaft“. Während der Verhandlung hatte sie einen beschlagnahmten Brief des Angeklagten verlesen. Darin hieß es: „Ich bin für etwas ins Gefängnis gegangen, das ich nicht getan habe.“ Das Opfer habe ihm mit einer Falschaussage schaden wollen.

    Partnerinnen der Männer gerieten in Küche aneinander

    Der Angeklagte hatte mit seiner Verlobten und mit der Familie des Opfers das Erdgeschoss der Asylunterkunft bewohnt. Beide Männer stammen aus Nigeria. Wie mehrfach berichtet, entzündete sich der Streit an einer Lappalie. Die Partnerinnen der Männer waren nach der Sonntagsmesse in der Küche aneinandergeraten. Zunächst stritten sie, dann kam es zum Gerangel. Der Angeklagte mischte sich ein.

    Wie Riedel-Mitterwieser in ihrer Urteilsbegründung rekapitulierte, verpasste er seinem späteren Opfer und dessen Frau zunächst Ohrfeigen. Dann schlug er mit einem Stock auf die Ehefrau seines Opfers ein – in seiner Wut traf er sogar seine eigene Verlobte. Danach griff er sich das insgesamt 32 Zentimeter lange Küchenmesser und stach zu. Einen zweiten Stich konnte das Opfer abwehren. Erst ein dritter Mann nahm dem Angreifer das Messer ab, ehe dieser seinem Opfer noch zwei Kopfstöße verpasste. „Sie waren bis zuletzt gewillt, die Messerstiche [...] fortzusetzen“, so die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten.

    Angeklagter wurde bereits 2017 zu Geldstrafe verurteilt

    Er war 2017 bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Verlobte geschlagen hatte. Ein Sachverständiger erklärte ihn für schuldfähig. Der Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage forderten sieben Jahre und zehn Monate Haft, der Verteidiger zwei Jahre auf Bewährung.

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