Mit dem Bebauungsplan "Sondergebiet Ende Walchshofener Weg" schafft der Gemeinderat die Voraussetzungen, damit in bestehenden Ställen und Hallen eines landwirtschaftlichen Betriebes Lagerabteilungen entstehen können. Bereits in der Sitzung im Juni vergangenen Jahres hatte das Gremium die Nutzungsänderung behandelt und beschlossen, dass nur eine Lager- und Garagennutzung erlaubt ist. Ein Drittel der Fläche darf als gewerbliches Lager genutzt werden, eine Hobbynutzung oder produzierendes Gewerbe schloss der Gemeinderat aus.
Inchenhofen