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Inchenhofen: Inchenhofen erweitert das Gewerbegebiet und lässt Ausnahmen zu

Inchenhofen

Inchenhofen erweitert das Gewerbegebiet und lässt Ausnahmen zu

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    Das Gewerbegebiet Inchenhofen Nord soll erweitert werden.
    Das Gewerbegebiet Inchenhofen Nord soll erweitert werden. Foto: Erich Echter

    Um knapp zwei Hektar soll das Gewerbegebiet im Norden von Inchenhofen erweitert werden. In der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag stellte Planer Hans Brugger den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Inchenhofen Nord – Erweiterung“ vor. Vorgesehen ist darin auch eine Lösung für Starkregenereignisse. Der Gemeinderat ist nicht mit allen Festsetzungen einverstanden.

    Insgesamt hat das Gewerbegebiet eine bebaubare Fläche von 1,6 Hektar. Die geplante Erweiterung schließt direkt an das bereits bestehende Gewerbegebiet an. Auch die Zufahrt soll von dort aus erfolgen. Erschlossen wird es mit einem Wendehammer. Das habe den Vorteil, dass man auch kleine Grundstücke bilden kann, erklärte Brugger. 

    Gewerbegebiet: Neue Grundstücke sind 1100 bis 2900 Quadratmeter groß

    Im Entwurf vorgesehen sind Grundstücksgrößen zwischen 1100 und 2900 Quadratmetern. Der Planer betonte: „Das ist aber nicht fixiert, man kann es ändern.“ Durch das Gefälle des Geländes liegen die Grundstücke im Osten etwa drei Meter niedriger als die im Westen. Um sich in die Landschaft zu integrieren, muss deshalb laut Brugger bei den westlichen Grundstücken bei einem Pultdach die hohe Wand zum Wald hinzeigen.

    Das Regenwasser soll nicht komplett über den Kanal abgeleitet werden, sondern größtenteils in einer Mulde in der Grünfläche versickern. Den Feldweg westlich des Gewerbegebiets will der Planer in eine Mulde-Wall-Konstruktion einbeziehen. Damit soll bei Starkregenereignissen wild abfließendes Oberflächenwasser abgefangen und umgeleitet werden.

    Was wird aus Plänen für Montessori-Kindergarten und Mehrzweckhalle?

    Mit den Festsetzungen, die zum Beispiel Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausschlossen, war der Gemeinderat nicht einverstanden. Dann könne zum Beispiel auch keine Physiotherapiepraxis wie im bestehenden Gewerbegebiet aufgemacht werden, so Walter Freier. Dass auch Wohnungen unzulässig waren, störte nicht nur Lorenz Nefzger. Andrea Schmidberger wollte wissen, ob man Betriebsleiterwohnungen mit einer bestimmten Größe zulassen könnte. Da bewege man sich in einer Grauzone, sagte Brugger. 

    Robert Müller erinnerte daran, dass für die Fläche mal ein Montessori-Kindergarten und eine Mehrzweckhalle geplant waren. Er fragte: „Ist das jetzt generell untersagt?“ Planer Brugger riet dem Gemeinderat, sich gut zu überlegen, was er zulässt. Seine Empfehlung: „Nicht die ganze Bandbreite offenhalten, weil man dann das Gewerbe einschränkt.“

    Gemeinde nimmt bereits jetzt Anfragen von Interessenten entgegen

    Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf zu, ließ aber auch die Nutzung für gesundheitliche und sportliche Zwecke zu. Die Entscheidung, ob auch Wohnungen zugelassen werden, hielt er sich offen. Geplant ist, dass der Gemeinderat bis zum Herbst die Satzung für den Bebauungsplan beschließen kann. Anfragen von Interessentinnen und Interessenten nimmt die Gemeinde schon jetzt entgegen.

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