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Inchenhofen: Inchenhofen erarbeitet einen Kriterienkatalog für Photovoltaikanlagen

Inchenhofen

Inchenhofen erarbeitet einen Kriterienkatalog für Photovoltaikanlagen

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    Die Marktgemeinde Inchenhofen hat einen Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet.
    Die Marktgemeinde Inchenhofen hat einen Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Als eine der ersten Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg hat Inchenhofen einen Kriterienkatalog zum Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich erstellt. Über die Kriterien hatte der Gemeinderat lange und ausführlich hinter verschlossenen Türen beraten. In der Sitzung am Dienstag stellte er den Entwurf des Katalogs vor.

    Anfragen zum Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage landen immer wieder auf dem Tisch von Bürgermeister Toni Schoder. Ihm ist klar: „Sie können zur Gewinnung erneuerbarer Energien einen erheblichen Beitrag leisten.“ Die Gemeinde habe es sich aber zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen das verträglich mit dem Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. 

    Sind 90 Hektar verbaut, kommen nur noch schlechte Böden infrage

    Deshalb will der Marktgemeinderat künftig anhand des Kriterienkatalogs vor der Aufstellung des Bebauungsplans darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Marktgemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen oder Anträge zu entscheiden. Der Bürgermeister betonte: „Der Marktgemeinderat behält sich Einzelfallentscheidungen in allen Punkten vor.“

    Wichtig war dem Gremium, den Gesamtumfang einzugrenzen. Es sollen im gesamten Gemeindegebiet nicht mehr als 90 Hektar mit Solarparks bebaut werden. Idealerweise würden sie sich je zu einem Drittel auf die Gemarkungen Inchenhofen, Sainbach und Oberbachern verteilen, so Schoder. Sind die 90 Hektar verbaut, sollen nur noch Böden mit schlechter Qualität für eine ergänzende Bebauung infrage kommen. Nicht erlaubt sind die Freiflächenanlagen unter anderem, wenn sie das Orts-, Kultur- und Landschaftsbild stören. Der Abstand zu Wohngebäuden soll mindestens 300 Meter betragen.

    Inchenhofener Gemeinderat legt auf Bürgerbeteiligung an Solarparks Wert

    Auch auf Natur- und Artenschutzverträglichkeit legt der Gemeinderat Wert. Ein Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachweisen, wie die Fläche nach der Inbetriebnahme gepflegt wird. Dabei müsse möglichst die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert werden, heißt es im Kriterienkatalog. Außerdem sei es wünschenswert, die Bürger an der Finanzierung der Anlage zu beteiligen und den Bezug von vergünstigtem Strom über eine Bürgergenossenschaft anzustreben. Damit die Gewerbesteuer in der Gemeinde bleibt, soll der Betreiber seinen Betriebssitz dorthin verlegen.

    Claus Trott war mit dem Entwurf des Kriterienkatalogs nicht zufrieden: „Mir fehlt ein anderes Konzept dahinter.“ Er hätte sich ein Zusammenspiel von Windkraft, Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energien gewünscht. Er werde deshalb dagegen stimmen, kündigte er an. 

    Die ausführlichen Diskussionen, die der Gemeinderat bereits hinter verschlossenen Türen gehabt hatte, wollte Walter Freier nicht erneut führen. Er war der Meinung: „Das ist einfach ein Katalog, damit wir entscheiden können. Wir vertun uns gar nichts.“ Das sah auch Bürgermeister Schoder so: „Dieser Kriterienkatalog schließt keinesfalls aus, dass wir uns selber ein Konzept erarbeiten, wie wir Teil der Energiewende sein können.“ So ein Konzept brauche aber Zeit. Schoder betonte: „Wir haben das Heft des Handelns in der Hand.“ Bis auf Trott stimmten alle Gemeinderäte dem Entwurf zu.

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