Sie sollen bebaubar sein, aber nur in eingeschränktem Maß: die Grünflächen von Grundstücken zwischen der Aichacher Straße und der Hopfengartenstraße in Inchenhofen. Das sah ein Antrag auf den Erlass einer Innenbereichssatzung vor, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag behandelte. Dem Antragsteller war wichtig, den Charakter der Flächen zu erhalten.
Inchenhofen