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Aichacher Christkindlmarkt: Neue Verkehrsregeln im Dezember

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Christkindlmarkt: Kein Durchgangsverkehr am Stadtplatz

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    Während des Aichacher Christkindlmarkts wird die Einbahnstraßenregelung in der Koppoldstraße umgedreht: Dann geht es dort nur vom Stadtplatz in Richtung Schloßplatz.
    Während des Aichacher Christkindlmarkts wird die Einbahnstraßenregelung in der Koppoldstraße umgedreht: Dann geht es dort nur vom Stadtplatz in Richtung Schloßplatz. Foto: Alice Lauria

    Während des Christkindlmarktes gibt es in der Aichacher Innenstadt in diesem Jahr erstmals auch Änderungen in der Verkehrsführung. Darauf weist die Stadt Aichach in einer Pressemitteilung hin. Die Änderungen gelten nach einem Stadtratsbeschluss nun von Freitag, 29. November, bis Sonntag, 29. Dezember, statt wie ursprünglich geplant, vom 20. November bis 10. Januar.

    Bereich für Durchgangsverkehr gesperrt: Für die Dauer des Aichacher Christkindlmarktes wird am Stadtplatz der Bereich zwischen der Spitalkirche und dem Alten Rathaus für den Durchgangsverkehr gesperrt. Das sei aus Sicherheitsgründen wichtig, schreibt die Stadt und verweist auf die wachsende Zahl an Gästen beim Christkindlmarkt.

    Umgekehrte Einbahnregelung in der Koppoldstraße

    Oberer Stadtplatz: Zum Oberen Stadtplatz bis zur Spitalkirche ist die Zufahrt durch das Obere Tor möglich. Verlassen können die Verkehrsteilnehmer den Oberen Stadtplatz über die Koppoldstraße.

    Koppoldstraße: Für die Koppoldstraße gilt in diesem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung in umgekehrter Richtung. Das heißt, die Koppoldstraße kann nur vom Stadtplatz in Richtung Schloßplatz befahren werden. Diese Regelung gilt für alle Christkindlmarkttage bis auf den Sonntag, 1. Dezember, an dem am Schloßplatz der Alternative Christkindlmarkt stattfindet.

    Tandlmarkt während Fensteröffnung gesperrt

    Tandlmarkt: Wegen der Fensteröffnung des Rathausadventskalenders ist der Bereich beim Alten Rathaus jeweils ab 17 Uhr gesperrt. In dieser Zeit ist es nicht möglich, vom Unteren Stadtplatz über den Tandlmarkt auszufahren, sondern nur über die Bauerntanzgasse. Auch vom Tandlmarkt ist die Zufahrt zum Unteren Stadtplatz in dieser Zeit nicht möglich.

    Anwohner: Anwohner bekommen eine Sondergenehmigung, mit der sie den gesperrten Teilabschnitt vom Oberen Tor bis zu ihrem Wohnsitz befahren können. Während der Öffnungszeit des Christkindlmarktes können sie ausschließlich über die Koppoldstraße ausfahren.

    Lieferverkehr: Lieferanten und Paketzustelldienste können vom 29. November bis 29. Dezember von 6 bis 16 Uhr vom Tandlmarkt her zum Oberen Stadtplatz fahren. Dafür wird an dem Schild „Durchfahrt verboten“ ein Zusatzschild „Lieferverkehr frei 6-16h“ angebracht. Für diesen Teilabschnitt gilt Schrittgeschwindigkeit. (AZ)

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