Die Bauernhöfe werden auch im Wittelsbacher Land immer weniger. Dennoch sind sie bis heute prägend für die Dörfer. Viele landwirtschaftliche Gebäude stehen dort noch, wenn auch kaum mehr Kühe und Schweine im Stall leben. In den meisten Fällen handelt es sich um jüngere Bauten. Doch einige von ihnen sind weit über 100 Jahre alt und denkmalgeschützt. Manche bröseln vor sich hin, andere hingegen sind liebevoll restauriert.
Die alten Höfe, die geblieben sind, sollen möglichst nicht verschwinden. Das ist den Verantwortlichen des Landkreises Aichach-Friedberg wichtig. Deshalb gibt es das Bauernhaus-Programm. Über dieses gewährt der Kreis Zuschüsse für die Instandsetzung von historischen bäuerlichen Gebäuden. Laut Kreisbaumeister Andres Richter ist es Ziel des Programms, die „für unseren Raum typische Bauform stilgerecht zu erhalten“.
1985 hat der Landkreis das Bauernhaus-Programm eingeführt. Bei einer Bestandsaufnahme wurden damals 90 schützenswerte Häuser in eine Liste aufgenommen. Der Großteil stammte aus dem 19. Jahrhundert. Bis heute hat der Landkreis 13 Höfe gefördert: mit zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000 Euro. Richter ist natürlich klar, dass „allein mit dem Zuschuss keine wirtschaftliche Abwicklung der Maßnahme möglich ist“. Trotzdem sei das Programm „sehr wertvoll“. Die Bauherren seien überwiegend positiv überrascht, dass es neben den sonstigen Fördermöglichkeiten noch einen Extra-Zuschuss vom Landkreis gibt. Das sei seines Wissens nach nicht der Regelfall.
Die Besitzer eines Sulzbacher Bauernhauses freuen sich über Unterstützung
Dieses Zuckerl weiß auch Josef Weber zu schätzen, der gerade mit seinem Mann ein altes Bauernhaus im Aichacher Stadtteil Sulzbach renoviert. Für das Paar ist dieses Geld eine Anerkennung. Beide schätzen den damit verbundenen Kontakt zum Kreisbaumeister. Und auch sonst fühlen sie sich unterstützt: von den Heimatpflegern, der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege, denn die Instandsetzung erfolgt wie bei jedem Denkmal in enger Abstimmung mit diesen Fachleuten.
Weber und sein Mann, die im Laufe des Erneuerungsprozesses so manche Überraschung erlebten, wussten sich, wie sie sagen, gut begleitet. Die Sanierung eines Denkmals, sagt Weber, sei immer ein Risiko. Dem Paar war die frühe Abstimmung mit den Fachleuten nur recht, um nicht nachträgliche Änderungen zu riskieren. Der Kern ihres Bauernhauses stammt aus dem 18. Jahrhundert. Es handelt sich um einen erdgeschossigen Giebelbau mit Greddach. Ein solches Dach steht auf einer Seite über, um die Eingangsseite vor der Witterung zu schützen. Die Denkmalschützer schätzen außerdem die Giebelzone, die von Putzprofilen gegliedert wird.
Kreisbaumeister Richter hält das Sulzbacher Projekt, obgleich noch in Arbeit, schon jetzt für gelungen. Damit wird ein Bauernhaus bewahrt, das eine der beiden typischen Bauformen für die bäuerliche Hauslandschaft im Wittelsbacher Land aufweist. Es handelt sich um ein sogenanntes westbayerisches Haus. Die zweite typische Form ist das oberschwäbische Haus. Gemeinsame Gestaltungsmerkmale sind laut Richter schmale Baukörper, ein steil geneigtes Satteldach und ein geringer Dachüberstand. Das westbayerische Haus hat nur ein Erdgeschoss, das schwäbische auch noch einen ersten Stock. Wohnen und Wirtschaften waren in der Regel unter diesem Dach vereint.
Kreisbaumeister Richter bedauert: „Die Stilmerkmale dieser Bauformen werden seit Anfang des 20. Jahrhunderts immer weniger aufgegriffen und die vorhandene Bausubstanz schrumpft. Aus meiner Sicht ist dies bedauerlich.“ So gehe die Charakteristik des Orts- und Landschaftsbildes verloren und damit auch ein Stück Identifikation. Aus seiner Sicht müsste das nicht so sein. Denn auch eine moderne Architektur könne die alten Stilmerkmale aufgreifen und mit den örtlichen Gegebenheiten umgehen. Das sei überwiegend gut umsetzbar, findet Richter.
Im Landkreis gibt es noch etliche erhaltenswürdige Bauernhäuser
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Richter geht davon aus, dass das Bauernhaus-Programm, bei dem es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises handelt, auch in Zukunft gefragt sein wird. Jeder Eigentümer eines denkmalgeschützten Bauernhauses habe grundsätzlich die Möglichkeit, Zuschüsse – nicht nur aus dem Bauernhaus-Programm – zu erhalten, wenn er eine Sanierung anpackt. Der Kreisbaumeister rät dazu, einen denkmalerfahrenen Planer zu beauftragen: „Dann laufen die erforderlichen Abstimmungsprozesse in der Regel reibungslos ab und Fördermöglichkeiten können bestmöglich abgegriffen werden.“ Denn noch gibt es im Landkreis Richter zufolge „etliche erhaltenswürdige bäuerliche Denkmäler“.
In einer kleinen Serie stellt unsere Redaktion exemplarisch drei Bauernhäuser vor, die der Landkreis über das Bauernhaus-Programm fördert. Zum Auftakt ist es ein fast 300 Jahre altes Bauernhaus, das gerade in Sulzbach saniert wird.
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