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Baar: Pläne für weitere Windräder im Gebiet "Brand" schreiten voran

Baar

Pläne für weitere Windräder im Gebiet "Brand" schreiten voran

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    Im Gebiet "Brand" sind fünf Windräder auf den Fluren mehrerer Gemeinden vorgesehen. Nun werden die Pläne konkreter.
    Im Gebiet "Brand" sind fünf Windräder auf den Fluren mehrerer Gemeinden vorgesehen. Nun werden die Pläne konkreter. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Im Gebiet "Brand", nördlich der Staatsstraße ST2045, schreiten die Planungen für weitere Windkraftanlagen voran. Im Zuge der Beteiligung öffentlicher Träger und Nachbargemeinden flatterten in Baar nun die Unterlagen für drei Windräder auf Münsterer Flur (Landkreis Donau-Ries) ein. Der Baarer Gemeinderat hatte gegen den Bebauungsplan und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans keine Einwände. 

    Das Gremium bat aber auf Initiative von Josef Reiter darum, auch weiterhin informiert zu werden. Stefan Wolf von der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes erklärte, es handle sich bei diesen Beschlüssen um die Windräder auf Münsterer Flur. Zwei weitere Windräder, die auf Holzheimer Flur (ebenfalls Landkreis Donau-Ries) entstehen sollen, werden folgen. Auch ein klassischer Bauantrag der Betreiberfirma Uhl, der dann alle fünf Windräder umfasst, sollte bald eintreffen.

    Gemeinde Baar könnte finanziell von Windrädern im "Brand" profitieren

    Da sich das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien an mindestens einem für die Gemeinde Baar relevanten Punkt rückwirkend zum 1. Januar 2023 geändert hat, könnte die Gemeinde Baar künftig sogar von den Windrädern profitieren. 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge kann die Gemeinde Baar einnehmen. Die Firma Uhl plant, eine entsprechende Absichtserklärung zu unterzeichnen. Diese macht die Kannbestimmung im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu einer Verpflichtung.

    Da die bereits aktiven Anlagenbetreiber auf Baarer Flur einen älteren Vertrag haben, müssten diese sich nicht an die Kannbestimmung halten. Dennoch hat Stefan Wolf sie angeschrieben, um die Rückvergütung zu erhalten. Grundsätzlich sieht die Gesetzesänderung eine finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen vor. Große Chancen rechnete sich das Gremium allerdings für die Altanlagen nicht aus. 

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