Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Beschwerde gegen die Abweisung der Berufung der Nebenklage verworfen. Da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil gegen den Fahrer des tödlichen Unfalls bei Allenberg an Ostern 2022 nun rechtskräftig. Er wurde im Oktober 2022 vom Amtsgericht Augsburg wegen Unfallflucht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem musste er eine Geldstrafe zahlen und darf bis Anfang 2024 nicht Auto fahren. Sowohl die Staatsanwaltschaft Augsburg als auch der Anwalt des Angeklagten, Werner Ruisinger, verzichteten damals auf eine Berufung. Doch die Nebenkläger, die Eltern der Getöteten, waren mit dem Urteil alles andere als zufrieden. Nach der Entscheidung des OLG haben sie sich nun erstmals selbst geäußert.
Allenberg/München