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Allenberg/München: Tödlicher Unfall bei Allenberg: Gericht weist Beschwerde der Eltern ab

Allenberg/München

Tödlicher Unfall bei Allenberg: Gericht weist Beschwerde der Eltern ab

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    Der Unfall, bei dem eine junge Frau gestorben ist, hat überregional für große Bestürzung gesorgt.
    Der Unfall, bei dem eine junge Frau gestorben ist, hat überregional für große Bestürzung gesorgt. Foto: Erich Echter (Archivbild)

    Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Beschwerde gegen die Abweisung der Berufung der Nebenklage verworfen. Da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil gegen den Fahrer des tödlichen Unfalls bei Allenberg an Ostern 2022 nun rechtskräftig. Er wurde im Oktober 2022 vom Amtsgericht Augsburg wegen Unfallflucht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem musste er eine Geldstrafe zahlen und darf bis Anfang 2024 nicht Auto fahren. Sowohl die Staatsanwaltschaft Augsburg als auch der Anwalt des Angeklagten, Werner Ruisinger, verzichteten damals auf eine Berufung. Doch die Nebenkläger, die Eltern der Getöteten, waren mit dem Urteil alles andere als zufrieden. Nach der Entscheidung des OLG haben sie sich nun erstmals selbst geäußert.

    Eltern der Getöteten: "Wir sind empört und extrem niedergeschlagen"

    In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag starb eine 23 Jahre alte Fußgängerin aus Gachenbach (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) beim Zusammenprall mit einem Auto, in dem zwei Brüder aus Freising saßen. Die beiden damals 29- und 28-Jährigen waren von Stuttgart nach Sie stellten sich erst Tage später bei der Polizei, die ihnen bereits dicht auf den Fersen war.

    In einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme üben die Eltern über ihren Anwalt Manfred Plautz deutliche Kritik an der Justiz, teils ich drastischen und emotionalen Worten: "Man ist als Eltern hilflos der willkürlichen Lustlosigkeit ausgeliefert", heißt es unter anderem darin. Die Entscheidung des OLG lasse sie am Boden zerstört zurück. "Wir sind empört und extrem niedergeschlagen, dass sich Gerichte sowie Staatsanwaltschaft in Augsburg und München nicht einmal die Mühe machen und selbstständig erkennen, dass ein Gutachten fehlerhaft beziehungsweise unvollständig ist." Sie fühlten sich von Beginn an ausgeschlossen. Erst nach etlichen Nachfragen habe ihr Anwalt das unfallanalytische Gutachten überhaupt erhalten. Von den meisten Ermittlungen beziehungsweise Aussagen der Staatsanwaltschaft hätten sie aus der Zeitung erfahren. Die Eltern sind weiterhin der Auffassung, dass der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung hätte verurteilt werden müssen. "Eine Bewährungsstrafe wird der Schuld von Fahrer und Beifahrer nicht gerecht", schreiben sie.

    Der Prozess vor dem Amtsgericht zog viele Zuschauerinnen und Zuschauer nach Augsburg.
    Der Prozess vor dem Amtsgericht zog viele Zuschauerinnen und Zuschauer nach Augsburg. Foto: Marina Wagenpfeil (Archivbild)

    Überrascht wurden die Nebenkläger und Anwalt Manfred Plautz von der Entscheidung des OLG nicht. "Sie wurde uns schon so im Vorfeld angekündigt", erklärt Plautz. "Für die Eltern ist das eine Katastrophe." Als die vorläufige Rechtsauffassung vorlag, seien Tränen geflossen. Auch er hält an dem fest, was er bereits im Nachgang an die Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht deutlich machte: "Das war auf jeden Fall fahrlässige Tötung." Mit der angestrebten Berufung wollte er den ursprünglichen Vorwurf der fahrlässigen Tötung verhandelt sehen, mindestens aber die Strafe erhöhen. Die fahrlässige Tötung wurde bereits vor dem Prozessbeginn am Amtsgericht Augsburg von der Staatsanwaltschaft verworfen, weil das unfallanalytische Gutachten ergab, dass der Fahrer den Unfall möglicherweise nicht verhindern konnte. Ein Berufungstermin wurde vom Landgericht Augsburg anberaumt und ein Zeuge geladen. 

    Tödlicher Unfall bei Allenberg: Landgericht weist Berufung ab

    Wenige Wochen vor dem Termin kam aber die Wendung: Das Landgericht Augsburg wies die Berufung als unzulässig ab. Denn wenn die Nebenklage Rechtsmittel einlegt, muss sie begründen, ob sie ein zulässiges Ziel erfolgt. Etwa kann nur das Urteil an sich, aber nicht die Höhe der Strafe angefochten werden. Das sei laut Landgericht allerdings nicht innerhalb der Frist erfolgt; die Berufung wurde deshalb als unzulässig verworfen. Gegen diese Entscheidung legte die Nebenklage sofortige Beschwerde am OLG ein. Der 4. Strafsenat dort hat nun auch die sofortige Beschwerde als unbegründet abgewiesen. "Das Oberlandesgericht teilt die Begründung des Landgerichts; die Berufung der Nebenkläger war schon unzulässig. Eine andere Entscheidung war daher nicht möglich", heißt es dort auf Nachfrage. 

    In einer schriftlichen Stellungnahme wird deutlich, wo das juristische Problem der Berufung nach Ansicht des OLG lag: Bereits zum Prozess hätte keine Nebenklage zugelassen werden dürfen, weil nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen Unfallflucht verhandelt wurde. Denn nicht bei jeder Anklage ist eine Nebenklage zugelassen. Das hatten Amts- und Landgericht Augsburg vergangenes Jahr noch anders entschieden. Außerdem sei der rechtliche Nachteil für die Eltern der Getöteten entstanden, als die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eingestellt hat und nicht beim Urteil des Amtsgerichts, wogegen Berufung eingelegt wurde. Die Einstellung hätten die Nebenkläger theoretisch anfechten können. Auch zu dem Sachverhalt, dass im

    Mit der Entscheidung des OLG ist die juristische Aufarbeitung des tragischen Unfalls nun abgeschlossen. Für die Eltern der Getöteten ist die Aufarbeitung aber noch lange nicht vorbei. "Unser bisheriges Leben wurde zerstört", schreiben sie. "Wir müssen schon mit dem Verlust unserer geliebten Tochter klarkommen. Wie soll man in so ein Land noch Vertrauen setzen, wenn Justitias Waage nicht geeicht ist?"

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