Die gute Nachricht für die Aindlinger Bürgerinnen und Bürger ist: Bei den Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgung und die Entwässerung ändert sich in der Summe kaum etwas. Die neuen Sätze unterscheiden sich nur geringfügig von den alten. Zudem gibt es keine Nachberechnungen bei bereits bestehenden Gebäuden. Vor allem bei Nachverdichtungen und Grundstückserweiterungen müssen die neuen Herstellungsbeiträge gezahlt werden. Bei neuen Bauplätzen sind diese Kosten meist mit eingerechnet.
Aindling