In allen Kommunen müssen die Hebesätze für die Grundsteuern A und B neu beschlossen werden. „Wir dürfen keine höheren Einnahmen erzielen“, schilderte Bürgermeisterin Gertrud Hitzler im Aindlinger Gemeinderat jetzt die Situation. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) und für die Grundsteuer B (sonstige Flächen) werden bis zum Jahresende 380 Prozent berechnet, danach soll der Satz auf 270 sinken. Bei 7:5 Stimmen einigte man sich darauf, dass man erst über Fallbeispiele redet, wobei die unterschiedlichen Bodenrichtwerte etwa in Aindling und Stotzard zu berücksichtigen sind.
Aindling
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