Eins steht schon mal fest: Das wird ein völlig anderer Jahreswechsel - nicht nur im Wittelsbacher Land. Im Freistaat gelten an Silvester, im Gegensatz zu Weihnachten, keine Sonderregelungen für private Treffen. Es dürfen sich daher maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht miteingerechnet. Außerdem gilt auch zum Jahreswechsel die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Wer also bei Freunden und im kleinen Kreis ins neue Jahr hineinfeiern will, der muss dort auch übernachten. Nach Hause zurückkehren kann man dann erst wieder am nächsten Tag, wenn die Ausgangssperre nicht mehr greift. Für den Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre ist ein Mindestbußgeld von 500 Euro festgesetzt worden. Und wer in der Aichacher Innenstadt böllert, zahlt noch deutlich mehr.
Aichach