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Aichach: Wilde Flucht auf frisiertem Mofa vor Polizei: 20-Jähriger vor Gericht

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Wilde Flucht auf frisiertem Mofa vor Polizei: 20-Jähriger vor Gericht

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    Eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich im Januar ein heute 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis. Nun stand er vor Gericht.
    Eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich im Januar ein heute 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis. Nun stand er vor Gericht. Foto: David Young, dpa (Symbolfoto)

    Eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich im Januar ein heute 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis. Der Grund für die Flucht: Er saß auf einem frisierten Mofa, das kein Kennzeichen hatte. Nach einigen waghalsigen Fahrmanövern endete die Flucht mit einem Crash. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Rennens und Fahrens ohne Führerschein musste er sich am Dienstag vor dem Jugendgericht am Aichacher Amtsgericht verantworten.

    Bei seiner Flucht vor der Polizei prallte ein 20-Jähriger gegen einen Streifenwagen. Nun wurde der Mann verurteilt.
    Bei seiner Flucht vor der Polizei prallte ein 20-Jähriger gegen einen Streifenwagen. Nun wurde der Mann verurteilt. Foto: Katja Röderer (Archivfoto)

    Mit ihrem Urteil am zweiten Verhandlungstag bot Jugendrichterin Eva-Maria Grosse ihm eine Chance an. Mobbing im Kindergarten und in der Schule haben bei dem Angeklagten Spuren hinterlassen. Er brach die Schule ab, hatte Selbstmordgedanken und griff zu Drogen. Auch an dem Nachmittag im Januar war er bekifft, als er mit dem frisierten Mofa auf der Kreisstraße bei Petersdorf unterwegs war. Das zeigten die Werte der Blutprobe. Vermutlich war das auch der Grund, weshalb er am Ende der Verfolgungsjagd nicht rechtzeitig bremsen konnte.

    Polizei nimmt bei Petersdorf die Verfolgung des 20-Jährigen auf

    Aber der Reihe nach: Einer Streifenwagen-Besatzung fiel das fehlende Kennzeichen am Mofa auf. Als die Beamten den 20-Jährigen kontrollieren wollten, gab er jedoch Gas. Auf mindestens 80 Stundenkilometer beschleunigte er laut Anklage. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für ein Mofa liegt bei 25.

    Mit Blaulicht und Martinshorn nahm die Polizei die Verfolgung auf und versuchte, ihn zum Anhalten zu bewegen. Das beeindruckte den jungen Mann jedoch nicht: Mit Vollgas raste der Angeklagte durch eine Ortschaft. Auf freier Strecke fuhr er Schlangenlinien und versuchte, die Beamten am Überholen zu hindern. Laut Anklage gelang es ihnen gerade noch, einen Unfall zu verhindern.

    20-Jähriger prallt am Lechrain mit frisiertem Mofa in Polizeiauto

    Schließlich wich der Angeklagte auf den Radweg aus und wollte über diesen flüchten. Um ihn zu stoppen, stellten die Polizisten ihr Auto quer. Der 20-Jährige konnte nicht mehr bremsen und prallte gegen das Auto: Am Streifenwagen entstand ein Schaden von gut 7000 Euro.

    Das alles räumte der Angeklagte ein: „Ich hoffe, dass das Gericht mir die Chance gibt, eine Therapie in Angriff zu nehmen.“ Nicole Jehl von der Jugendgerichtshilfe hielt eine Therapie, um von den Drogen loszukommen, für notwendig und sinnvoll. Sie hatte sich für eine Betreuungsweisung ausgesprochen, damit der Angeklagte Themen wie seine Schulden und einen Ausbildungsplatz für sich angehen könne.

    Aichacher Jugendrichterin zu Angeklagtem: „Das war schon heftig“

    Als planlos und impulsiv, aber jugendtypisch wertete Staatsanwältin Sabine Abt-Schmerer die Verfolgungsjagd. Sie hob das Gefahrenpotenzial hervor und plädierte für 80 Sozialstunden, eine Therapieauflage, Gespräche mit der Drogenberatung, eine sechsmonatige Betreuungsweisung sowie eine zwölfmonatiges Führerscheinsperre.

    Verteidiger Clemens Sandmeier appellierte an die Richterin, „eine angemessene Strafe“ zu verhängen. Der 20-Jährige hat einen Entzug gemacht und eine Therapie beantragt.

    Bis auf die Sozialstunden griff Jugendrichterin Grosse das von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Strafmaß auf. Ein Fluchtreflex sei normal, meinte sie. „Aber nicht so. Das war schon heftig.“

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