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Aichach: Vorsitzende vergreift sich am Geld des Elternbeirats

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Vorsitzende vergreift sich am Geld des Elternbeirats

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    Wegen Untreue stand eine ehemalige Elternbeiratsvorsitzende in Aichach vor Gericht.
    Wegen Untreue stand eine ehemalige Elternbeiratsvorsitzende in Aichach vor Gericht. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Das Geld fehlte einer 46-Jährigen im April 2019 an allen Ecken und Enden. Die frühere Elternbeiratsvorsitzende einer Schule im Landkreis Aichach-Friedberg wusste sich nicht mehr anders zu helfen und bediente sich am Konto des Elternbeirats. Sie löste das Konto auf und überwies die rund 13.650 Euro auf das Konto ihres Sohnes. Wegen Untreue musste sie sich am Dienstag vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Vor allem eine Sache werteten Richterin und Staatsanwaltschaft zugunsten der Angeklagten.

    Geld vom Konto sollte "kurzfristig Luft verschaffen"

    Ein erster Verhandlungstermin im Juni vor dem Amtsgericht platzte. Die Zeugen waren erschienen. Die Angeklagte fehlte aber unentschuldigt. Richterin Eva-Maria Grosse erließ deshalb einen Haftbefehl. Am Dienstag erschien sie jetzt pünktlich zur Verhandlung mit ihrem Anwalt. Sie habe sich damals finanziell in einer äußerst angespannten Lage befunden, so die Angeklagte, die alles zugab. Vor allem mit den Anschaffungen für das behinderte Kind seien ständig erhebliche Mehrkosten auf sie zugekommen, sagte sie aus. Außerdem seien "fette Steuernachzahlungen" angefallen.

    Mit dem Geld vom Konto des Elternbeirats "sah ich die Gelegenheit, mir kurzfristig finanziell Luft zu verschaffen". Sie habe die rund 13.650 Euro nur als eine Art Darlehen gesehen und wollte das Geld zurückzahlen, versicherte die 46-Jährige. Das war jedoch ein Trugschluss. Die Angeklagte sagte aus: "Dann habe ich gemerkt, dass ich mir ein Loch gegraben habe, aus dem ich nicht mehr rauskam." Sie bedauerte ihr Verhalten zutiefst und bot vor Gericht die Rückzahlung in monatlichen Raten von je 350 Euro an.

    Prozess in Aichach: Angeklagte ist einschlägig vorbestraft

    Neben dem Geständnis war das für Staatsanwalt Konstantin Huber einer der Punkte, die für die Angeklagte sprachen. Auf der anderen Seite hatte die Frau einige einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten. Die 46-Jährige war deshalb sogar schon mal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Mit 13.650 Euro sei der Schaden auch beträchtlich, so der Staatsanwalt. Er hatte aber auch den Eindruck, dass die 46-Jährige, die mittlerweile in geordneten finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird. Er plädierte deshalb für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Als Auflage machte er, dass sie 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt und das Geld dem Elternbeirat in monatlichen Raten von 350 Euro zurückzahlt. Für eine Bewährungsstrafe sprach für den Staatsanwalt auch, dass die Angeklagte das Geld nicht für einen luxuriösen Lebensstil verwendet, sondern damit Ausstattung für ihr behindertes Kind gekauft hatte.

    Das betonte auch Verteidiger Christian Geßler: "Sie hat nicht aus purem Egoismus gehandelt, sondern das Geld hat an allen Ecken gefehlt." Das Geld zu veruntreuen sei ein Riesenfehler gewesen, den seine Mandantin bereue. Geßler wies darauf hin, dass die 46-Jährige angeboten hatte, jeden Monat 350 Euro zurückzuzahlen. Er sprach sich für eine einjährige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro aus.

    Richterin: Der Elternbeirat soll sein Geld zurückbekommen

    Der "relativ hohe Schaden" sowie die Hafterfahrung der Angeklagten sprachen für Richterin Eva-Maria Grosse gegen die Angeklagte. Weil sie aber von sich aus angeboten hatte, den Schaden wieder gutzumachen, war die Richterin der Meinung: "Man kann die Strafe zur Bewährung aussetzen." Sie verurteilte die 46-Jährige zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung und verzichtete darauf, ihr eine Geldstrafe aufzuerlegen. Als Begründung sagte die Richterin: "Es ist mir wichtiger, dass der Elternbeirat sein Geld zurückbekommt und damit die Kinder."

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