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Aichach: Verurteilt: 46-Jähriger verschickt Kinderporno über Whatsapp

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Verurteilt: 46-Jähriger verschickt Kinderporno über Whatsapp

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    Via Whatsapp verschickt ein 46-Jähriger aus dem nördlichen Teil des Landkreises Aichach-Friedberg kinderpornografische Missbrauchsdarstellungen.
    Via Whatsapp verschickt ein 46-Jähriger aus dem nördlichen Teil des Landkreises Aichach-Friedberg kinderpornografische Missbrauchsdarstellungen. Foto: Martin Gerten, dpa (Symbolbild)

    Ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ist am Amtsgericht Aichach wegen Verbreitung kinderpornografischer Missbrauchsdarstellungen verurteilt worden. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift verlas, soll der Angeklagte das Video von einem Unbekannten erhalten und an seinen Cousin weitergeleitetet haben. Auf dem Video sind zwei entkleidete Buben zu sehen, die mit einem Esel verkehren. Einem Gutachten nach sind die Kinder schätzungsweise vier beziehungsweise elf Jahre alt.

    Die deutschen Ermittlungsbehörden erfuhren von diesem Fall von einer halbstaatlichen Organisation aus den USA, die Verdachtsfälle automatisiert filtert und zur Prüfung strafrechtlicher Verfolgung an die jeweiligen Behörden steuert. Der angeklagte Berufskraftfahrer und Vater einer 17-jährigen Tochter gab an, mit seinem Cousin regelmäßig via Whatsapp zu kommunizieren und dabei auch Fotos von Familienangehörigen auszutauschen. Dabei habe er versehentlich das kinderpornografische Video an ihn weitergeleitet.

    Staatsanwältin Rebecca Görtler: kinderpornografisches Video „widerwärtig“ und „abscheulich“

    Nachdem ihm das bewusst geworden sei, habe er es sofort von seinem Handy gelöscht. Damit widersprach er sich vor Gericht selbst: Bei der polizeilichen Durchsuchung vom Juni vergangenen Jahres hatte er noch gegenüber der Polizei angegeben, das Video spaßig gefunden und daher an seinen Verwandten weitergeleitet zu haben.

    Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer deshalb eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Für den Angeklagten wurde die einmalige Tat sowie seine bisherige Straflosigkeit strafmildernd berücksichtigt. Jedoch bezeichnete Staatsanwältin Rebecca Görtler das Video als „widerwärtig“ und „abscheulich“, weshalb der Vorschlag des Verteidigers Gerd Müssig – eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe – für sie nicht infrage käme.

    Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Der Verteidiger erbat für seinen Mandanten eine Bedenkzeit, ob er das Urteil annehmen möchte oder Rechtsmittel einlegen will. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

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