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Aichach: Todesdrohung: Gericht spricht Aichacher frei

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Todesdrohung: Gericht spricht Aichacher frei

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    Mit den Worten „Ich schlag dich tot", soll ein 51-Jähriger aus Aichach seine Untermieterin bedroht haben. Die beiden leben in einem Haus, aber in verschiedenen Stockwerken. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe bereits beim ersten Verhandlungstermin ab. Richter Axel Hellriegel fragte also gleich zu Beginn der Fortsetzung der Hauptverhandlung: "Sie können sich immer noch nicht erinnern, so etwas gesagt zu haben?" Der Angeklagte schüttelte den Kopf: "Ich hab's nicht gesagt." Mehr Vorlauf gab es nicht, ehe die erste Zeugin, die zuständige Sachbearbeiterin der Aichacher Polizei, aufgerufen wurde.

    Schon vor Beginn der Fortsetzungsverhandlung zeigte sich, worin in diesem Fall die Brisanz lag. Nicht der Angeklagte, sondern das vermeintliche Opfer wurde von der Polizei zum Aichacher Amtsgericht gebracht. Auch weil sie sonst, so die Befürchtung von Richter Axel Hellriegel und der Staatsanwaltschaft bereits beim ersten Verhandlungstermin, vermutlich gar nicht erschienen wäre. Denn der ersten Ladung als Zeugin kam die Frau nicht nach. Der Angeklagte erklärte ihre Abwesenheit mit der Alkoholsucht der Frau.

    Vermeintliches Opfer: "Er hat mich jeden Tag geschlagen"

    Die Polizeibeamtin, die von der Nachbarin verständigt wurde, sagte aus, dass sie die Frau vor dem Haus angetroffen habe, jedoch ohne den Angeklagten, der mit seinem Hund spazieren war. Zu diesem Zeitpunkt soll die Drohung bereits ausgesprochen worden sein. Nach der Rückkehr des Angeklagten sei es erneut zum Streit gekommen. "Die Situation ist eine Belastung für die gesamte Nachbarschaft", sagte die Beamtin. Die Beleidigungen gingen aber immer von beiden Seiten aus. Sie bestätigte außerdem die Angaben des Angeklagten, wonach er seine Untermieterin schon mehrfach angezeigt und auch ein Kontaktverbot erwirkt habe.

    Der Angeklagte ergänzte: "Sehen Sie, Herr Richter, das ist alles polizeibekannt, aber es passiert nichts." Daraufhin fragte Richter Hellriegel die Zeugin: "Warum kommen denn dann bei Gericht nur Sachen gegen den Angeklagten an?" Die Beamtin verwies darauf, dass alles an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden sei.

    Als zweite Zeugin wurde das vermeintliche Opfer, von zwei Polizeibeamten begleitet, in den Sitzungssaal gebracht. Als sie Richter Hellriegel zum Tathergang fragte, konnte die Frau keine klare Antwort geben und sich auch nicht konkret an den Tag erinnern. Sie sagte aber: "Er hat mich jeden Tag geschlagen. Sehr brutal geschlagen." Auf die Frage von Richter Hellriegel, warum sie denn dann noch da wohnen würde, wenn es da so furchtbar sei, konnte sie abermals keine richtige Antwort geben. Der Angeklagte beteuerte: "Ich schwöre bei Gott, ich habe sie nie geschlagen!“

    Amtsgericht: Aichacher von Vorwurf der Todesdrohung freigesprochen

    Nach der Vernehmung der vermeintlich Geschädigten deute Richter Hellriegel in Richtung Staatsanwaltschaft bereits an: „Ich sage es gleich vorab, das reicht mir nicht als Tatnachweis.“ Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem an und beantragte einen Freispruch. Im Urteil blieb Hellriegel dann seinen Worten treu und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Bedrohung frei. Richter Hellriegel entließ den Angeklagten mit den Worten: „Vielleicht hatten Sie heute etwas Glück. Aber bitte, tun Sie es auch in Zukunft nicht. Sie haben mehr zu verlieren“, und nahm damit Bezug auf die drei Vorstrafen des Angeklagten.

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