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Aichach: Streit eskaliert: 57-Jähriger schlägt Tür gegen dreijähriges Nachbarskind

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Streit eskaliert: 57-Jähriger schlägt Tür gegen dreijähriges Nachbarskind

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    Am Amtsgericht in Aichach wird ein Nachbarschaftsstreit verhandelt, an dessen Ende sich ein dreijähriges Kind verletzt.
    Am Amtsgericht in Aichach wird ein Nachbarschaftsstreit verhandelt, an dessen Ende sich ein dreijähriges Kind verletzt. Foto: Philipp Znidar, dpa (Symbolbild)

    Es habe einfach so viele Vorfälle gegeben. Zum Einzug habe der Nachbar ihm vor die Füße gespuckt, später dann angefangen, mitten in der Nacht zu klingeln – obwohl die drei Kinder schon geschlafen hätten. Was ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Teil des Wittelsbacher Landes vor dem Amtsgericht in Aichach schildert, sind Episoden eines Nachbarschaftsstreits, der sich über Monate gezogen hatte. Und darin endete, dass ein dreijähriges Kind mit einem geprellten Arm in einer Krankenhaus-Notaufnahme landete.

    Schauplatz war ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen. Im Erdgeschoss wohnte der 57-jährige Angeklagte, im zweiten Obergeschoss eine 26-jährige Mutter mit ihren drei Kindern und dem 33-jährigen Lebensgefährten. Mit dem 57-Jährigen hätte es Absprachen gegeben: „Er sollte bei uns klingeln, wenn es ihm zu laut wird. Das kann mit drei kleinen Kindern ja passieren“, sagte die 26-Jährige vor Gericht.

    An einem Abend im Dezember 2023 sei sie dann einmal gestolpert und mit lautem Knallen hingefallen. Der Nachbar klingelte – und es entbrannte ein Streit zwischen ihm und dem 33-jährigen Partner der dreifachen Mutter. Laut eigener Aussage habe dieser versucht, zu deeskalieren: „Das funktioniert halt nicht immer.“ Der Streit endete mit der Drohung durch den 57-Jährigen, dass er dem „asozialen Dreckspack“ einmal „aufs Maul hauen“ werde, wenn der Lärm nicht aufhöre. Das Pärchen verständigte daraufhin die Polizei.

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    Im März folgte dann die endgültige Eskalation: Die 26-Jährige kam gerade mit zwei ihrer Kinder nach Hause, der 57-Jährige kehrte ebenfalls zurück. Weil sich die Mutter aber nicht sicher war, ob und wann ihr Nachbar nachkäme, ließ sie ihren dreijährigen Sohn die Eingangstür schließen. In diesem Moment kam aber der Nachbar mit einer Getränkekiste auf die Tür zu, sagte laut der 26-Jährigen: „Nimm dein Scheißkind da weg“, drückte die Tür auf und schlug so den Arm des Dreijährigen gegen die Wand. Der Angeklagte sagte selbst vor Gericht: „Ich habe die Tür nur aufgeschoben. Es war absolut nicht meine Absicht, das Kind zu verletzen.“ Die Bedrohung aus dem Dezember sei zudem nur ein hochgeschaukeltes Wortgefecht gewesen.

    Staatsanwältin Yvonne Möller sah das anders: „Der Angeklagte versucht, die Situationen schönzureden.“ Wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung forderte sie deshalb zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Verteidiger Michael Reinhart wollte dagegen nichts von einer Bedrohung wissen. Außerdem sehe er „wenn, dann nur eine fahrlässige Körperverletzung.“

    Richterin Eva-Maria Grosse folgte Möllers Argumentation: „Wenn ich eine Tür mit erwachsener Manneskraft gegen ein Kind schiebe, nehme ich eine Verletzung billigend in Kauf.“ Das Glück des Angeklagten sei, dass der Dreijährige sich nicht schlimmer verletzt habe. Sie verurteilte den 57-Jährigen deshalb neben einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro zu acht Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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