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Aichach : Stadtrat wählt bei den Hebesätzen für die Grundsteuer den Mittelweg

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Stadtrat wählt bei den Hebesätzen für die Grundsteuer den Mittelweg

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    Ob in der Aichacher Innenstadt (Bild) oder in einem Stadtteil: Wer in Aichach ein Grundstück oder ein Gebäude hat, für den gilt für die Grundsteuer ab 2025 ein Hebesatz von 300 vom Hundert. Das hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen.
    Ob in der Aichacher Innenstadt (Bild) oder in einem Stadtteil: Wer in Aichach ein Grundstück oder ein Gebäude hat, für den gilt für die Grundsteuer ab 2025 ein Hebesatz von 300 vom Hundert. Das hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Foto: Erich Echter

    Ab Januar 2025 gilt für die Grundsteuer, die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien zahlen müssen, eine neue Berechnungsgrundlage: in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell. Wie viel Grundsteuer jemand bezahlen muss, hängt aber auch vom Hebesatz ab, den seine Kommune festgesetzt hat. Weil die bisherigen Hebesätze mit der Reform zum Jahreswechsel ungültig werden, hat der Aichacher Stadtrat neue Hebesätze festgelegt. Sie sinken von derzeit 320 vom Hundert auf 300. Das war für einige im Stadtrat zu viel, für andere zu wenig.

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