Drei Elf- und ein 55-Jähriger standen im Fokus einer Verhandlung am Amtsgericht Aichach. Der Mann, ein Schulbusfahrer, wollte im Frühjahr 2024 mit seinem Bus an der Grund- und Mittelschule Pöttmes wenden. Dabei touchierte er ein geparktes Auto, um den Schaden in Höhe von rund 2500 Euro wollte sich der 55-Jährige aber nicht kümmern. Er flüchtete nach kurzem Aussteigen und Begutachtung des Autos, ohne die wartenden Schüler einsteigen zu lassen. Einige davon, drei Elfjährige, fotografierten ihn aber noch rechtzeitig und riefen die Polizei.
Vor Gericht sagte der Busfahrer, er sei zu spät an der Schule angekommen. Er habe gewendet und dabei sei er sehr nah an das geparkte Auto gekommen, einen Aufprall habe er jedoch nicht wahrgenommen. Er sei ausgestiegen und habe einen Schaden an dem Wagen gesehen, den er jedoch als Altschaden bewertete. Anschließend wartete er „ungefähr zehn Minuten“. Bei offenen Türen sei aber kein Kind mehr zugestiegen. Deshalb fuhr er davon und habe noch versucht, seinen Chef telefonisch zu erreichen, um ihn von der Situation in Kenntnis zu setzen.
Angeklagter Busfahrer leugnet den Unfall erst, gesteht aber später, um seinen Führerschein zu behalten
Richterin Grosse gab sich mit dieser Erklärung nicht zufrieden, da sie den Aussagen der Schüler in keinster Weise entsprach. Die Zeugen berichteten in ihren polizeilichen Vernehmungen genauso wie vor Gericht, dass der 55-Jährige kurz ausgestiegen sei, geflucht habe und anschließend losgefahren sei. Nach kurzer Unterredung mit seinem Mandanten bat Verteidiger Nikolaus Thoma das Gericht, Gnade walten zu lassen. Der 55-Jährige gebe die Unfallflucht nun zu und werde sich zukünftig sorgfältiger verhalten, sollte er nochmals in eine solche Situation geraten. Seinem Mandanten gehe es darum, seinen Beruf weiter ausüben zu dürfen: Weil der 55-Jährige bereits 2017 wegen Unfallflucht verurteilt worden war, stand ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis im Raum.
Staatsanwalt Maximilian Klein forderte angesichts des Geständnisses eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. Jedoch käme auch ein viermonatiges Fahrverbot in Betracht, damit der Angeklagte weiterhin seine Beschäftigung als Berufskraftfahrer ausüben könne, zumal er als geschiedener Vater dreier Kinder unterhaltspflichtig sei.
Richterin Grosse folgte in ihrem Urteil den Forderungen des Staatsanwalts und verurteilte den Angeklagten zu einem viermonatigen Fahrverbot, erhöhte jedoch die Anzahl der Tagessätze zu einer Gesamtstrafe von 2500 Euro. Sie richtete zum Schluss noch eingehend die Worte: „Sie waren sehr gut beraten, Ihrem Verteidiger zu folgen.“ Sie sei überzeugt, dass die Schüler ihre Beobachtungen wahrheitsgetreu wiedergegeben hätten. „Beim nächsten Mal müssen Sie mit einer Gefängnisstrafe rechnen und der Führerschein ist dauerhaft entzogen. Lassen Sie sich das eine Lehre sein“, sagte Grosse. Ein Sonderlob der Richterin erhielten die Schüler, die den Bus mit der mutmaßlichen Anstoßstelle fotografierten und die Polizei verständigten. Die drei Schüler freuten sich sichtlich über die löblichen Worte der Richterin.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden