Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach: Prozess in Aichach: Hat er seine Frau geschlagen oder doch nicht?

Aichach

Prozess in Aichach: Hat er seine Frau geschlagen oder doch nicht?

    • |
    Wurde sie von ihrem Ehemann geschlagen oder nicht? Das war die Frage bei einem Prozess um eine 39-jährige Frau am Amtsgericht Aichach.
    Wurde sie von ihrem Ehemann geschlagen oder nicht? Das war die Frage bei einem Prozess um eine 39-jährige Frau am Amtsgericht Aichach. Foto: Katja Röderer (Symbolbild)

    Abends gegen 21 Uhr ging Anfang Dezember der Anruf bei der Polizei ein. Eine 39-Jährige aus Aichach sagte, dass ihr Mann betrunken sei und sie geschlagen habe. Das bestätigte sie auch gegenüber der Streife, die bald darauf bei ihr eintraf. War alles nur ein Missverständnis? Das behauptete die 39-Jährige jedenfalls nun vor dem Amtsgericht Aichach. Sie hatte gegen einen Strafbefehl über 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) wegen falscher Verdächtigung Einspruch eingelegt.

    Amtsgericht Aichach: Mann betont, dass er Frau nicht geschlagen hat

    Knapp einen halben Liter Kognak habe er an dem Abend getrunken, sagte der 51-jährige Ehemann aus und versicherte: „Total betrunken war ich nicht.“ Er gab zu, dass es deswegen an dem Abend zum Streit mit seiner Frau gekommen sei. Er habe versucht, sie daran zu hindern, die Wohnung zu verlassen, sagte der 51-Jährige vor Gericht.

    Er betonte: „Ich habe sie nicht geschlagen.“ Auch an ein Schubsen, von dem die Angeklagte vor Gericht sprach, kann er sich nicht mehr erinnern. Er räumte aber ein: „Wenn meine Frau sagt, dass es so war, dann hat sie wahrscheinlich recht.“

    Frau aus Aichach spricht vor Gericht von einem Missverständnis

    Was war geschehen? Bei der Polizei ging ein Anruf ein, in dem die 39-Jährige sagte, dass ihr Mann sie geschlagen und sie sich zur Nachbarin geflüchtet hatte. Daran kann sich der Beamte, der den Anruf entgegennahm, noch gut erinnern. Vor Gericht sagte die Aichacherin hingegen aus, dass alles ein Missverständnis gewesen sei. In der Aufregung und aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse habe sie statt Schubsen versehentlich Schlagen gesagt.

    Allerdings hatte sie auch gegenüber den beiden Streifenbeamten wiederholt von Schlagen gesprochen. Ein Missverständnis wegen der Sprache habe es nicht gegeben, sagten die Beamten: „Sie hat uns gegenüber in Deutsch verständlich gemacht, dass sie geschlagen wurde.“

    Amtsgericht Aichach: Polizei kennt Familie bereits von anderen Einsätzen

    Nachdem die Polizisten bei ihr außer einem Kratzer am Unterarm keine Verletzung sahen, sagte sie laut einem der Beamten: „Er schlägt mich immer so, dass man es nicht sieht.“ Die Polizisten kennen die Familie aufgrund verschiedener Einsätze. Es seien schwierige Familienverhältnisse, sagte einer der Polizisten aus. Während die 39-Jährige bei der Nachbarin wartete, diskutierten die Streifenbeamten mit ihrem Mann rund eineinhalb Stunden in der Wohnung, bevor sie ihn schließlich abführten. Einer der Polizisten sagte: „Er war betrunken, er war aggressiv und wir wären fast noch die Treppe mit ihm runtergefallen.“

    Staatsanwältin Melanie Gogolov konnte sich gut vorstellen, dass die Situation damals emotional aufgeladen war. Sie glaubte jedoch nicht an ein Missverständnis und sah deshalb den Vorwurf der falschen Verdächtigung bestätigt. Gogolov plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro – die gleiche Höhe wie im Strafbefehl.

    Die Angeklagte aus Aichach befand sich in einer Stresssituation

    Auch Richter Axel Hellriegel war überzeugt, dass sich die Angeklagte, die ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, nicht versprochen hatte. Vor Gericht hatte die 39-Jährige den Anruf bei der Polizei damit begründet, dass sie hoffte, ihr Mann werde sich dann entweder beruhigen oder die Beamten ihn mitnehmen. Der Richter sagte: „Sie glaubten, dass das nur dann funktioniert, wenn sie das mit dem Schlagen erzählen.“

    Aber man dürfe der Polizei keine Unwahrheiten erzählen und „schon gar nicht jemanden einer Straftat bezichtigen, die er nicht begangen hat“. Beim Strafmaß berücksichtigte Hellriegel, dass die Angeklagte sich in einer Stress- und Ausnahmesituation befunden und keine andere Möglichkeit gesehen hatte. Er verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro (450 Euro). Die 39-Jährige nahm das Urteil an.

    Das könnte Sie auch interessieren:

    Corona-Demo in Aichach: 36-Jähriger wird für "Heil Hitler"-Ruf bestraft

    Prozess: Raus aus der Entgiftungsklinik und betrunken ans Steuer

    Prozess: Der Freundin Blumen ins Gefängnis geschickt und nicht bezahlt

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden