Innerhalb von rund zwei Jahren zahlte ein 39-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis zwischen Oktober 2019 und Februar 2022 in zwölf Fällen keine Sozialabgaben für seine Mitarbeiter. Der Geschäftsführer einer GmbH schuldete den Krankenkassen fast 28.000 Euro. Gegen einen Strafbefehl über 2800 Euro (70 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt legte er Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht gab der 39-Jährige am Mittwoch zu, die Abgaben nicht abgeführt zu haben. Er nannte dafür aber auch einen Grund.
Aichach