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Prozess in Aichach: "Was macht der denn da?": Lastwagenfahrer fährt auf A8 Schlangenlinien

Prozess in Aichach

"Was macht der denn da?": Lastwagenfahrer fährt auf A8 Schlangenlinien

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    Ein betrunkener Lastwagenfahrer fährt auf der A8 bei Adelzhausen Schlangenlinien und kracht in ein stehendes Baustellenfahrzeug. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
    Ein betrunkener Lastwagenfahrer fährt auf der A8 bei Adelzhausen Schlangenlinien und kracht in ein stehendes Baustellenfahrzeug. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Foto: Ulrich Wagner (Symbolbild)

    Vom Standstreifen auf die linke Spur und wieder zurück. Immer und immer wieder auf einer Strecke von gut zehn Kilometern zwischen Sulzemoos und Adelzhausen. Dann kracht es. Zu sehen sind diese Szenen auf einem mehrminütigen Video, das ein Autofahrer und sein Beifahrer im Oktober 2023 auf der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart von einem 52-jährigen Lastwagenfahrer gemacht haben. Der Crailsheimer stand nun wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht Aichach.

    Staatsanwältin Melanie Ostermeier warf dem Angeklagten vor, wegen seines Alkoholkonsums fahruntauglich gewesen zu sein und einen Unfall mit einem stehenden Baustellenfahrzeug verursacht zu haben. Sie begründete die Vorwürfe unter anderem mit dem Blutalkoholwert von über 2,5 Promille, der bei dem Berufskraftfahrer kurz nach dem Unfall festgestellt wurde. Ostermeier betonte: „Sie hatten großes Glück, dass nur ein Sachschaden dabei entstanden ist.“ Der Angeklagte war mit seinem Lastwagen in ein auf dem Standstreifen abgestelltes

    Angeklagter Lastwagenfahrer war zum Tatzeitpunkt alkoholabhängig

    „Alter, was macht der denn da“, ist auf dem Video zu hören. Die Worte stammen vom Filmer des Videos, der hinter dem Lastwagen des Angeklagten mit eingeschaltetem Warnblinker herfuhr, um die nachfolgenden Fahrzeuge zu warnen. Richterin Eva-Maria Grosse fragte den Angeklagten: „Haben Sie das Video gesehen?“ Zu diesem Zeitpunkt hatte der Crailsheimer bereits alle Vorwürfe gestanden. Er antwortete knapp: „Ja, schlimm. Sehr schlimm.“ Er gab an, zum Zeitpunkt der Tat etwa seit eineinhalb Jahren alkoholkrank gewesen zu sein, und ergänzte: „Ich möchte alles tun, was ich kann, um den Schaden wiedergutzumachen.“ 

    Dass das nicht nur leere Worte waren, bewiesen auch die Taten des 52-jährigen. Er hatte sich unmittelbar nach dem Unfall eigeninitiativ in stationäre medizinische Behandlung begeben. Zudem nahm er an einer Gruppentherapie teil und unterzog sich einer Entgiftungsmaßnahme. Inzwischen ist er wieder als Lagerarbeiter beim selben Arbeitgeber tätig, bei dem er zum Unfallzeitpunkt als Berufskraftfahrer angestellt war. Auch finanziell sei er um Wiedergutmachung bemüht und habe seinem Chef bereits 1500 Euro vom Schaden an dessen Zugmaschine zurückgezahlt. Der Schaden am Baustellenfahrzeug lag noch bei der Versicherung.

    Staatsanwältin: „Schlimmste Trunkenheitsfahrt, die ich je gesehen habe.“

    Dass es bei der Schwere des Vorfalls nicht mehr auf eine Geldstrafe hinauslaufen könne, war zu diesem Zeitpunkt allen Prozessbeteiligten klar. Staatsanwältin Ostermeier glaubte dem Angeklagten zwar, dass er seine Tat ehrlich bereue und sich gebessert habe, betonte aber auch: „Ich mache meinen Job jetzt schon seit einigen Jahren, aber das war die schlimmste Trunkenheitsfahrt, die ich in meiner Laufbahn je gesehen habe. Beim Ansehen des Videos wird einem schlecht.“ Deshalb plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zusätzlich forderte sie eine Auflage in Höhe von 5000 Euro und eine Sperre der Fahrerlaubnis für 18 Monate.

    Anna Göbel, die Anwältin des Angeklagten, sagte: „Mein Mandant war von Anfang an geständig und reuig. Er hat sich auch sofort in medizinische Behandlung begeben.“ Das müsse sich positiv auf das Strafmaß auswirken. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Angeklagte bisher weder vorbestraft gewesen sei noch ein Eintrag im Fahreignungsregister über ihn existiere, und das trotz seiner Arbeit als Berufskraftfahrer. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Auflage von 1000 Euro und eine Sperrfrist von höchstens zwölf Monaten.

    Lastwagenfahrer vor Amtsgericht Aichach zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Richterin Eva-Maria Grosse lag mit ihrem Schuldspruch letztlich näher an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Auflage in Höhe von 2000 Euro. Die Sperrfrist legte sie auf 16 Monate fest. „Ich schließe mich der Aussage der Staatsanwältin an. Auch für mich war es die schlimmste Trunkenheitsfahrt, die ich je gesehen habe. Sie hätte nur noch gesteigert werden können, wenn sie jemanden totgefahren hätten.“ Da sowohl die

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