Überstunden zahlte sein Arbeitgeber überhaupt nicht und auch der normale Lohn schien unregelmäßig zu kommen. Ein heute 20-jähriger Paketzusteller aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg griff vor rund einem Jahr deshalb zur Selbsthilfe und bediente sich bei den Paketen. Statt sie auszuliefern, buchte er den Vorgang als erledigt ein und behielt die Sendungen. Er stand deshalb wegen Unterschlagung und Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Aichach.