Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sein Eigen nennt, musste im vergangenen Jahr Formulare fürs Finanzamt ausfüllen: Nötig machte diese Grundsteuererklärungen die Grundsteuerreform, mit der eine neue Berechnungsgrundlage verbunden ist. Für die Kommunen bedeutet das, dass ihre bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr gelten. Deshalb müssen sie noch in diesem Jahr neue Hebesätze festlegen. Im Finanzausschuss des Aichacher Stadtrats wurde am Montagabend über die Höhe kontrovers diskutiert. Während manche die bisherigen Sätze beibehalten wollten, plädierten andere für eine deutliche Senkung. Für den Mittelweg, der schließlich eine Mehrheit bekam, gibt es aus Sicht der Verwaltung gute Gründe.
Aichach
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