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Aichach-Griesbeckerzell: 18-Jähriger beschimpfte Polizisten im Fasching – nun musste er vor Gericht

Aichach-Griesbeckerzell

18-Jähriger beschimpfte Polizisten im Fasching – nun musste er vor Gericht

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    Lustig, laut und ausgelassen wurde beim Faschingsumzug in Griesbeckerzell gefeiert. Doch abseits des offiziellen Geschehens entgleiste eine Situation, ein 18-Jähriger stand nun vor Gericht.
    Lustig, laut und ausgelassen wurde beim Faschingsumzug in Griesbeckerzell gefeiert. Doch abseits des offiziellen Geschehens entgleiste eine Situation, ein 18-Jähriger stand nun vor Gericht. Foto: Erich Echter (Symbolfoto)

    Eine wahre Schimpfkanonade ließ ein 18-Jähriger Anfang des Jahres auf Polizeibeamte los. Der Auszubildende aus dem nördlichen Landkreis war mit Freunden auf dem Faschingsumzug im Aichacher Stadtteil Griesbeckerzell. Dort beleidigte er zuerst einen Feuerwehrmann und anschließend Polizeibeamte, die seine Personalien aufnehmen wollten.

    Auf der Inspektion verleumdete er die Beamten. Gegen einen Strafbefehl über 4800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro) wegen Beleidigung, Widerstand gegen Polizisten und Verleumdung sowie falscher Verdächtigung legte der 18-Jährige Einspruch ein. Deshalb kam es zur Verhandlung vor dem Jugendgericht.

    18-Jähriger ist im Gericht Aichach kleinlaut

    Dort gab er sich kleinlaut und reumütig. Ganz anders also, als er sich im Februar beim Faschingsumzug verhalten hatte. Freunde und er hätten reichlich Wodka „vorgeglüht“, bevor sie nach Zell gegangen seien, sagte der 18-Jährige aus. 1,72 Promille hatte ein Alkoholtest ergeben, den er vor Ort freiwillig abgegeben hatte.

    Mit der Freiwilligkeit war es jedoch vorbei, als es darum ging, Polizeibeamten seinen Ausweis zu zeigen, sich durchsuchen oder abführen zu lassen. Stattdessen beleidigte er die Beamten in einer Art und Weise, die ein erfahrener Polizist vor Gericht als „unterste Schublade“ bezeichnete.

    Der 18-Jährige hatte sich beim Faschingsumzug angetrunken auf einen Bollerwagen mit Bier gesetzt und wollte sich ziehen lassen. Der Wagen kippte um, die Bierflaschen gingen kaputt. Der Feuerwehrmann, der den Auszubildenden aufforderte, die Scherben wegzuräumen, bekam ein „Halt’s Maul, du Arschloch“ zu hören. Zu den Polizisten, die seinen Ausweis sehen wollten, sagte er: „Einen Scheiß bekommt ihr.“

    Als ein Beamter ihn durchsuchen wollte, sagte der Angeklagte: „Wenn du mich anfasst, zeige ich dich an und du bist deinen Job los.“ Auf der Polizeidienststelle ging es weiter. Dort beleidigte er nicht nur mehrere Beamte, sondern warf einem von ihnen vor, er stinke nach Alkohol. Der Beamte machte daraufhin einen Alkoholtest, der einen Wert von 0,0 Promille ergab.

    Staatsanwältin wertet Geständnis zu Gunsten des jungen Mannes

    Vor dem Jugendgericht entschuldigt sich der 18-Jährige bei den Polizisten: „Das ist nicht meine Art. Das habe ich noch nie gemacht und werde ich auch nicht mehr machen.“ Das alles sei ihm „ultrapeinlich“, betonte der geständige 18-Jährige auch mehrmals gegenüber Jugendrichterin Eva-Maria Grosse. Er könne sich nicht erklären, was ihn an dem Tag geritten habe.

    Auf Staatsanwältin Gudrun Wagner machte der 18-Jährige „einen relativ vernünftigen Eindruck“. Sie wertete Geständnis und Entschuldigung zu seinen Gunsten. Wagner glaubte ihm auch, dass solch verbalen Ausfälle sonst nicht seine Art sind. Als eine „Unverschämtheit“ sah sie es dennoch, einen Feuerwehrmann, der im Dienst war, auf diese Art und Weise anzugehen. Danach sei der Angeklagte erst zur Hochform aufgelaufen, so Wagner.

    Jugendrichterin nimmt dem Angeklagten die Entschuldigung ab

    Die von Nicole Jehle von der Jugendgerichtshilfe angeregten Gespräche zum Umgang mit Alkohol hielt die Staatsanwältin für „unabdingbar“. Sie stimmte Jehle auch zu, dass für den 18-Jährigen „ausnahmsweise Jugendstrafrecht“ gelten solle. Im Strafbefehl war er als Erwachsener behandelt worden. Neben einer Geldauflage von 1300 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung sprach sich die Staatsanwältin auch für den Nachweis eines alkoholfreien Jahres aus. Das hielt Verteidiger Clemens Sandmeier für übertrieben. Es sei für einen 18-Jährigen fast unzumutbar, im Kreis der Freunde der Einzige zu sein, der kein Bier trinken dürfe.

    Jugendrichterin Grosse glaubte dem Angeklagten seine Entschuldigung. Es sei ihm mit Recht alles sehr peinlich, betonte sie: „So benimmt man sich nicht. Erst recht nicht Leuten gegenüber, die für unser aller Schutz verantwortlich sind.“ Die 1300 Euro muss der 18-Jährige an den Verein Die Brücke zahlen. Außerdem verurteilte ihn die Richterin zu drei bis fünf Gesprächen über Alkoholkonsum. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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