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Aichach : Fußballfans attackieren Fußballfans: Waldhof-Mannheim-Anhänger vor Gericht

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Fußballfans attackieren Fußballfans: Waldhof-Mannheim-Anhänger vor Gericht

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    Fans des TSV 1860 München wurden Opfer einer Attacke von zwei Waldhof-Mannheim-Anhänger. Diese standen nun in Aichach vor Gericht.
    Fans des TSV 1860 München wurden Opfer einer Attacke von zwei Waldhof-Mannheim-Anhänger. Diese standen nun in Aichach vor Gericht. Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

    Der Vorfall liegt schon beinahe fünf Jahre zurück: Fußball-Fans von Waldhof-Mannheim hatten bei einem Bushalt auf einem Parkplatz an der Autobahn A8 bei Adelzhausen Fans von 1860 München attackiert. Zwei Fans von Waldhof Mannheim standen jetzt deshalb in Aichach vor Gericht. Sie wurde vom Schöffengericht zu Haftstrafen von jeweils 16 Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind.

    Auf dem Parkplatz an der Autobahn A8 bei Adelzhausen hatten am 8. Februar 2020 zwei Busse angehalten, um eine Pause einzulegen. Dabei trafen Fans vom TSV 1860 München mit Anhängern von Waldhof Mannheim zusammen. Auf dem Weg zum WC begegneten sich damals die beiden Gruppen, wobei es laut Anklageschrift nicht allein zu verbalen Ausschreitungen kam. Es flogen auch die Fäuste, sodass Löwen-Anhänger Verletzungen davon trugen. In einem Fall konnte ein Betroffener zwei Wochen lang nicht zur Arbeit gehen.

    Löwen-Fans auch Mütze und Schal geraubt

    Nachdem der Staatsanwalt die lange Anklageschrift verlesen hatte – es war auch vom Raub von Fan-Artikeln (Mütze und Schal), von schwerer Körperverletzung und von uneidlicher Falschaussage die Rede –, unterbreitete einer der beiden Verteidiger den Vorschlag, erst intern zu beraten. Hellriegel, der die Schöffensitzung leitete, stimmte der Anregung zu. Somit wurde die Öffentlichkeit für eine knappe Stunde ausgeschlossen.

    In dieser Pause kam es zu einem Deal, wie man zu sagen pflegt. Das heißt: Alle Parteien bemühten sich um eine einvernehmliche Lösung, sodass dieses Verfahren schließlich abgekürzt werden konnte. Im Mittelpunkt der Vereinbarung stand das Geständnis der beiden Beklagten, die jeweils gut 50 Jahre alt sind und im Wesentlichen den Vorwürfen zustimmten. Quasi als Gegenleistung stellte das Gericht eine Strafe zwischen 15 und 18 Monaten, jeweils auf Bewährung, in Aussicht.

    Richter mahnt die Angeklagten eindringlich

    Was sich seinerzeit in der Nähe von Adelzhausen zugetragen hat, blieb weitgehend unbestritten. Daher kam auch nur noch ein Zeuge zu Wort, zunächst waren acht vorgesehen. Ein 62-jähriger Mann aus Treuchtlingen hatte die Schlägerei damals für kurze Zeit beobachtet, ehe er sich aus Gründen der Sicherheit wieder in seinen Bus zurückzog. Vor allem aber konnte er ein Foto vorlegen, das den Tatablauf einigermaßen schilderte.

    Einer der beiden Angeklagten war vor Gericht bislang ein unbeschriebenes Blatt, zumindest findet sich von ihm kein Eintrag im Bundeszentralregister. Anders sah es beim anderen Angeklagten aus, dessen umfangreiches Vorstrafenregister bis ins Jahr 1988 zurückreicht. Am Ende aber rechnete ihm der Richter die Tatsache hoch an, dass er seit seiner jüngsten Verurteilung vor rund 20 Jahren offensichtlich eine positive Entwicklung genommen hat. Außerdem hatte er zwei Geschädigten bereits jeweils 150 Euro zukommen lassen. Dieses Bemühen um Wiedergutmachung hatte zur Folge, dass er nur noch 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen hat, während der andere 1000 Euro zu entrichten hat.

    Richter Axel Hellriegel betonte in aller Deutlichkeit, dass die beiden Männer mit enormen Folgen zu rechnen haben, sollten sie sich in der Bewährungszeit einen weiteren Gesetzesverstoß zuschulden kommen – und sei es nur ein vergleichsweise leichter. Zunächst aber haben sie eine Woche Zeit, gegen den Richterspruch juristisch vorzugehen. Ein Fortsetzungstermin, der für Dienstag anberaumt war, ist hinfällig.

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