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Aichach-Friedberg : Wie 95.000 Euro Spendengelder an die Flutopfer verteilt werden sollen

Aichach-Friedberg

Wie 95.000 Euro Spendengelder an die Flutopfer verteilt werden sollen

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    Der Dauerregen Anfang Juni sorgte für Überschwemmungen im Landkreis Aichach-Friedberg. Viele Schäden, auch durch Grundwasser, gab es im Rehlinger Ortsteil Oberach.
    Der Dauerregen Anfang Juni sorgte für Überschwemmungen im Landkreis Aichach-Friedberg. Viele Schäden, auch durch Grundwasser, gab es im Rehlinger Ortsteil Oberach. Foto: Polizei Aichach

    Vier Unternehmen haben das Spendenkonto des Landkreises Aichach-Friedberg für Hochwassergeschädigte mit insgesamt 95.000 Euro gefüllt. Im Kreisausschuss wurde jetzt von der Verwaltung vorgestellt, wie dieses Geld an die Betroffenen verteilt werden kann. Kurz gefasst: Das soll mit möglichst wenig Bürokratieaufwand, ohne Prüfverfahren und sozusagen mit der Gießkanne geschehen. Das sorge eventuell auch für Ungerechtigkeiten, ist sich Landrat Klaus Metzger bewusst. Ziel sei es aber, schnell und einfach auszuzahlen. Zunächst müsse aber das Soforthilfeprogramm des Freistaats abgeschlossen sein.

    Laut einer Aufstellung der Kreisverwaltung stellen Julius Zorn (Juzo) Aichach 7500 Euro, der Buchholz-Fachinformationsdienst (bfd) 12.500 Euro, der VR Gewinnsparverein Bayern der Volks- und Raiffeisenbanken 15.000 Euro und die Abfallverwertung Augsburg (AVA) 60.000 Euro zur Verfügung. Vom Kreisausschuss wurden diese Spenden jetzt zunächst formal angenommen und dann die Verteilung beschlossen. Generell soll mit dem Geld bei Schadensfällen geholfen werden, wo andere Hilfeleistungen des Staates nicht greifen oder Versicherungen nicht zahlen. Konkret geht es da zum Beispiel um Grundwasserschäden.

    Bislang gibt es 52 Antragsteller aus dem Landkreis Aichach-Friedberg

    Die Höhe der Auszahlungen hängt von der Zahl der berechtigten Anträge ab. Die Spendensumme wird durch die Zahl der Antragsteller geteilt. Es gelten aber Obergrenzen: Der Landkreis zahlt maximal 2500 Euro pro Fall aus. Und: Die Erstattung darf nicht höher sein, als der entstandene Schaden, beziehungsweise der von einer Versicherung nicht ersetzte Schaden. Bislang gibt es 52 Antragsteller. Die Bürger müssen schriftlich versichern, dass ihnen der Schaden wie angegeben entstanden ist.

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